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Politik

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Winterthur Stadt, Stadtzentrum | 21.10.2011

Kein Konsens im Glockenstreit

Der Versuch, mit den Kirchen eine stadtweit gültige Läut- ordnung zu vereinbaren, ist am Widerstand der Kirchgemeinden gescheitert. Damit liegt der Ball endgültig beim Stadtrat: Er muss über eine Lärmklage aus dem Eisweiherquartier entscheiden.

  • Quelle:David Baer

Eine Einigung im Glockenstreit ist in weite Ferne gerückt. Die römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur und die sieben autonom organisierten evangelisch-reformierten Kirchgemeinden haben sich mit der Stadt nicht auf eine gemeinsame Läutordnung verständigen können. Zwar hatten die Katholiken, die sich in den Stadtkreisen Töss und Mattenbach mit Anwohnerbeschwerden konfrontiert sehen, einst ihre Bereitschaft signalisiert, vom Status quo abzurücken. Die reformierten Gemeinden allerdings blieben hart.

Weil gegen ihre Kirchenglocken kein Kampf geführt werde, sei der Zeitpunkt nicht reif, um von der heutigen Läutpraxis abzuweichen, argumentierten die Reformierten. Daraufhin schwand auch die Bereitschaft der Katholiken, den Viertelstunden- und Stundenschlag in der Nacht abzuschalten. Denn wenn es eine städtische Läutordnung gebe, müsse sie für beide Konfessionen gelten, sagt Peter Allemann, Präsident der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Winterthur.

Ein unbeliebtes Dossier

Damit ist auch der zweite Versuch gescheitert, den seit 2009 andauernden Glockenstreit zu schlichten. Vor einem Jahr war bereits eine Mediation zwischen Anwohnern des Eisweiherquartiers und der Pfarrei Herz Jesu im Stadtkreis Mattenbach ergebnislos geblieben. Der Stadtrat hatte für die Verhandlungen extra den ehemaligen Ombudsmann Karl Stengel aus dem Ruhestand geholt. Unter seiner Leitung konnten sich die Parteien aber einzig dar­auf einigen, dass für den Glockenschlag eine gesamtstädtische Läutordnung auszuarbeiten sei – eine Verschiebung, aber keine Lösung des Problems.

«Der Ball liegt nun beim Stadtrat, der über die Lärmklage aus dem Eisweiherquartier entscheiden muss», sagt Allemann. Er könnte auch vom «Schwarzen Peter» sprechen. Denn wie immer die Regierung entscheidet, sie wird eine Gruppe vor den Kopf stossen: traditionsverbundene Kirchgänger oder lärmempfindliche Anwohner. Hinzu kommt, dass die Rechtslage unsicher ist. Erst recht, seit eine ETH-Studie diesen Sommer gezeigt hat, dass Glockenschläge im Viertelstundentakt den Schlaf von Anwohnern stärker stören als bislang angenommen. Demnach liegt der kritische Maximalpegel, bei dem jemand aus dem Schlaf gerissen wird, tiefer als die von den Gerichten bisher angenommenen 60 Dezibel.

Dass das Glockenlärmdossier ein heikles Geschäft ist, zeigt sich wohl auch an der kleinen Reise, die es in der Stadtverwaltung schon zurückgelegt hat: vom Departement Bau ins Departement Sicherheit und Umwelt. Stadtrat Michael Künzle (CVP) bestätigt auf Anfrage, dass keine Einigung zwischen den Partnern erzielt werden konnte. Der Stadtrat werde die Lärmklage bis Ende Jahr beurteilen. Der Entscheid wird auf ein Lärmgutachten abgestützt.

Zur Frage, ob sie bei einer Niederlage den Rekursweg einschlagen würden, äussern sich beide betroffenen Seiten zurückhaltend. «Wir müssten dann zuerst die Begründung des Stadtrates prüfen», sagt Kirchenpräsident Allemann. Andreas Steiner, der mit weiteren Anwohnern den Stein ins Rollen gebracht hat, sagt, er wolle zuallererst das Lärmgutachten einsehen. Sollte die Kirche den nächtlichen Viertelstundenschlag weder aussetzen noch die Lautstärke verringern, ist ein Anwohner- rekurs indes sehr wahrscheinlich.

Marc Leutenegger
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Leserkommentare

Peter Uehlinger | 21.10.2011, 11:34

"Demnach liegt der kritische Maximalpegel, bei dem jemand aus dem Schlaf gerissen wird, tiefer als die von den Gerichten bisher angenommenen 60 Dezibel." Diese 60 Dezibel wurden 1999 vom damaligen BUWAL festgelegt, ohne dass der Experte, laut eigenen Angaben, jemals diese Lautstärke (laut Wikipedia entspricht das normaler Zimmerlautstärke eines TV-Gerätes) nachgehört hatte. Auf Befragen erklärte er, dieser Wert stamme aus Fachliteratur. Im Jahre 2009 korrigierte das BAFU (früher BUWAL) in einer Expertiese für das Bundesgericht diesen Wert auf 50 Dezibel. Wert auf 50 Dezibel

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