Aus dem Bezirksgericht Zürich33 Monate, weil sie viel zu hohe Mieten verlangte
Eine Chinesin wird bestraft, weil sie für Zimmer ohne eigene Küche und ohne eigenes Bad bis zu 1260 Franken verlangte.

Nein, ein Schnäppchen waren die sparsam möblierten, teils winzigen Zimmer wahrlich nicht, welche die 57-jährige Chinesin in drei verschiedenen Wohnungen vermietet hat.
In zwei knapp 90 Quadratmeter grossen 4,5-Zimmer-Wohnungen in Zürich und Schlieren, die ihr und ihrem Ehemann gehörten, hatte die Frau jeweils eine Trennwand in die Stube einziehen lassen. Die je fünf Zimmer vermietete sie einzeln. Küche, WC und Bad mussten sich die Mieter teilen; Stauraum gab es keinen.
Noch beengter waren die Verhältnisse in einer 156-Quadratmeter-Wohnung an der Badenerstrasse in Zürich, welche die Chinesin gemietet hatte. Ursprünglich gab es dort fünf Büro- und zwei Wohnräume. Doch die Frau liess zwischen 2010 und 2015 nach und nach Trennwände einbauen und schuf elf abschliessbare Zimmer – eines davon im Korridor. Das kleinste Räumchen mass gerade mal sieben Quadratmeter. Der Korridor war nach dem Umbau nicht einmal mehr 60 Zentimeter breit.