Abstimmung vom 15. MaiAbwasser-Zweckverband Ellikon will sich neu formieren
Am 15. Mai stimmen Dinhard, Rickenbach und Ellikon an der Thur darüber ab, den Zweckverband ARA Thurtal neu als Interkommunale Anstalt zu organisieren.

Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Ellikon an der Thur klärt das Abwasser von rund 8500 Personen (Stand 2020) aus den Gemeinden Ellikon, Dinhard, Rickenbach, Wiesendangen, Gachnang, Uesslingen-Buch und Frauenfeld. Bisher war sie als Zweckverband organisiert.
Doch dies soll sich nun ändern: Am 15. Mai stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Politischen Gemeinden Dinhard, Rickenbach und Ellikon an der Thur darüber ab, ob der Zweckverband aufgelöst und neu als Interkommunale Anstalt (IKA) ARA Thurtal gegründet werden soll. Trägergemeinden der neuen Körperschaft wären Ellikon, Rickenbach und Dinhard. Wiesendangen, Gachnang, Uesslingen-Buch und Frauenfeld liefern nur geringe Abwassermengen und wären neu Anschlussgemeinden mittels Anschlussvertrags.
Verwaltungsrat statt Delegiertenversammlung
Bei der Anpassung handelt es sich in erster Linie um eine rechtsformale Änderung. Hintergrund ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Gemäss diesem hätte der Zweckverband ARA Ellikon an der Thur seine Verbandsstatuten anpassen müssen. Eine solche Revision wäre aber aufgrund der vielen involvierten Gemeinden aus zwei verschiedenen Kantonen nur sehr erschwert durchführbar gewesen und hätte eine Anpassung des entsprechenden Staatsvertrags zwischen den Kantonen Thurgau und Zürich mit sich gebracht.
Die Gründung einer Interkommunalen Anstalt stelle dagegen eine geeignete Form dar, die Zusammenarbeit in Zukunft zu gestalten, sagt Zweckverbandspräsident Andy Karrer auf Anfrage. Anders als bei einem Zweckverband kennt eine IKA kein Legislativorgan und somit auch keine demokratischen Entscheidungsprozesse. Für die strategische Führung ist in Zukunft also nicht mehr die Delegiertenversammlung, sondern ein vierköpfiger Verwaltungsrat verantwortlich. Angesichts der geringen Komplexität der Aufgaben sowie des klar definierten Zwecks habe das reduzierte Mitbestimmungsrecht aber keine grossen Auswirkungen.
Gemäss dem neuen Gemeindegesetz hätte die Anpassung eigentlich bereits per 1. Januar 2022, also nach einer Frist von vier Jahren, durchgeführt werden müssen. Die Umsetzung habe sich aber als komplex herausgestellt, sagt Karrer. Der Zürcher Regierungsrat habe deswegen einer Fristverlängerung zugestimmt.
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