Bezirksgericht AndelfingenAutofahrer verwickelt sich in Widersprüche zu Überholmanöver
Das Gericht hat einen Angestellten einer Sicherheitsfirma verurteilt, der bei Trüllikon fast einen Mitarbeiter des kantonalen Tiefbauamts umgefahren hatte.

Es ist früher Nachmittag Anfang Februar dieses Jahres. Auf der Andelfingerstrasse nordwestlich des Husemersees steht auf der Fahrspur Richtung Trüllikon ein Lastwagen. Eine Zweierequipe des kantonalen Tiefbauamtes ist dort mit Unterhaltsarbeiten beschäftigt. Mit einem Kran laden sie Holz auf den LKW. Da nähert sich von Süden her ein Auto und weicht auf die Gegenfahrbahn aus, um den stehenden Lastwagen zu überholen.
So weit so unbestritten. Doch was dann geschah, darüber gibt es zwei komplett verschiedene Versionen. Welche die richtige ist, darüber stritten die Beteiligten des Beinahe-Unfalls am Donnerstag am Bezirksgericht Andelfingen. Der Autofahrer war von dem einen Kantonsmitarbeiter angezeigt worden und stand wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Geldstrafe von 5500 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken.