Abschaffung der HeiratsstrafeBundesrat prüft zwei Varianten der Individualbesteuerung
Ehepaare und Rentner sollen bei der Bundessteuer entlastet werden. Gewisse Gruppen würden dafür stärker belastet werden. Fraglich ist, ob es für sie Ausgleichsmassnahmen geben soll.

Die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung rückt näher. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage definiert, die dann im Herbst verabschiedet werden soll.
Das Parlament gab dem Bundesrat in der Legislaturplanung den Auftrag, einen Systemwechsel vorzunehmen. Dass die Individualbesteuerung kommen soll, ist weitgehend unbestritten. Wie sie ausgestaltet werden soll, ist noch offen.
Für den Bundesrat stehen zwei Varianten im Vordergrund: eine Vorlage mit einer Entlastungsmassnahme für Eineinkommensehepaare, die von der Reform steuerlich stärker belastet werden könnten, und eine Vorlage ohne eine solche Massnahme. Entlastungsmassnahmen sind laut dem Bundesrat ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern geplant.
Frage des Ausgleichs
Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden – insbesondere Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung sowie zahlreiche Rentnerehepaare. Der Bundesrat rechnet derzeit mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken.
Kantone müssen mitziehen
Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen beziehungsweise Partner aufgeteilt werden. Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.
Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen, wie der Bundesrat schreibt.
Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.
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