Ticker zur Übernahme der Credit Suisse CS-CEO Körner schreibt von grosser Trauer Finma prüft Verfahren gegen CS-Spitze
Die Credit Suisse ist Geschichte. Die aktuellsten Entwicklungen zum Ende der Grossbank im News-Ticker.
Das Wichtigste in Kürze
«Der Bundesrat unterstützt diese Lösung»: Bundespräsident Alain Berset und Finanzministerin Karin Keller-Sutter an der Pressekonferenz zur CS-Übernahme durch die UBS.
Die UBS übernimmt die CS. Sie bezahlt 3 Milliarden Franken in UBS-Aktien.
Konkret bietet die UBS den CS-Aktionären für jeweils 22,48 CS-Aktien eine UBS-Aktie. Dies entspreche 0,76 Franken je CS-Titel. Zum Vergleich: Die CS-Aktie schloss zuletzt bei 1,86 Franken.
Die SNB unterstützt die Übernahme mit einer Liquiditätshilfe von bis zu 100 Milliarden Franken an beide Banken. Und zusätzlich mit bis zu 100 Milliarden Franken an die Credit Suisse.
Der Bund gibt eine Garantie von 9 Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten der UBS.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS begrüsst und genehmigt – mehr Reaktionen gibt es in dieser Übersicht.
Was die Übernahme für die 16'000 Angestellten der beiden Banken in der Schweiz heisst, konnte UBS-Präsident Colm Kelleher noch nicht sagen. Es sei noch zu früh, um zu sagen, ob es Stellenkürzungen geben wird.
Die Kundinnen und Kunden der CS haben weiterhin Zugriff auf ihre Konten und Depots, erklärte Finma-Präsidentin Marlene Amstad. Die drängendsten Fragen aus Kundensicht beantworten wir in diesem Artikel.
National- und Ständerat werden in Kalenderwoche 15 (ab 10. April) eine ausserordentliche Session zur CS-Krise abhalten.
Die Finanzmarktaufsicht Finma prüft, inwieweit das heutige Credit-Suisse-Management zur Rechenschaft gezogen werden kann. «Wir sind keine Strafbehörde, aber wir loten die entsprechenden Möglichkeiten aus», sagte Finma-Präsidentin Marlene Amstad.
Ob neue Verfahren eröffnet werden, sei noch offen. Nach der Übernahme liege der Fokus auf der Übergangsphase der Integration der CS in die UBS und der Finanzstabilität, so Amstad im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Die Anforderungen an Kapital und Liquidität für die neue Riesenbank UBS sollen aber progressiv steigen. «Wir können das nicht per Montag verlangen, gewisse Übergangsfristen sind notwendig. Aber die Anforderungen werden steigen.»
Bei CS habe kulturelles Problem geherrscht
Die Finma begrüsse ausserdem die Diskussion über neue Interventions-Instrumente. «Erstens um die Bussenkompetenz, die die meisten Aufsichtsbehörden kennen. Das Zweite ist das sogenannte Senior-Manager-Regime, bei dem es um die Feststellung von Verantwortlichkeiten geht», sagte die Finma-Präsidentin. In der CS habe ein kulturelles Problem geherrscht, das sich in fehlenden Verantwortlichkeiten niedergeschlagen habe. «Oft war nicht klar, wer für was verantwortlich war.»

In vielen Fälle könne ihre Behörde aber jetzt schon einschneidende Massnahmen verfügen, sagte Amstad. Bei Verstössen gegen das Aufsichtsrecht habe die Finma schon früher intensiv eingegriffen. In den letzten Jahren seien sechs Enforcement-Verfahren gegen die CS geführt worden. «Aber gerade wenn wir scharf vorgehen, wird das meistens nicht öffentlich. Stellen Sie sich vor, es wäre bekannt geworden, dass wir bereits im November an der Sanierungsverfügung der CS arbeiteten oder die CS aufgefordert haben, alternative Lösungen für den jetzt eingetretenen Fall vorzubereiten.»
Könnte die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS für die Schweizer Steuerzahler teurer werden als ursprünglich kommuniziert? Das zumindest suggeriert ein Bericht der Schweiz am Wochenende. Wie Nationalbank-Chef Thomas Jordan am Sonntagabend vor den Medien mitteilte, sollen sich Bund und SNB in dem Deal zusammen mit 200 Milliarden Franken engagieren. Hinzu kommen 9 Milliarden Franken Verlustgarantien vom Bund für die UBS.
Laut der Zeitung fehlen in Jordans Rechnung aber 50 Milliarden Franken – die sogenannte zusätzliche Liquiditätshilfe (ELA+) gegen das Konkursprivileg. Das soll die SNB auch bestätigt haben.
Die Nationalbank nimmt allerdings gar keine Stellung zu den Details rund um die Rettungsmassnahmen. Laut einer mit dem Fall vertrauten Person soll es sich bei den zusätzlichen 50 Milliarden um die Liquiditätshilfe der SNB handeln, von der die CS am vergangenen Donnerstag Gebrauch machen wollte.
Nach der umstrittenen Notfusion mit der UBS hat sich nun auch CS-CEO Ulrich Körner geäussert. In einem Schreiben an die Belegschaft aus dem der Guardian zitiert, sagt Körner, er teile die «grosse Trauer und Enttäuschung» der Mitarbeitenden über die Übernahme.
Körner verteidigt die Fusion als «einzig gangbaren Weg» und schreibt, dass es normalerweise sechs Monate dauern würde, bis ein Deal dieser Grössenordnung über die Bühne gehe. Da die Nottransaktion nur vier Tage gedauert habe, seien nun viele praktische Fragen offen.
Der CS-CEO äussert sich in seinem Schreiben auch zu den Boni. Das Finanzdepartement hatte anfangs Woche eine Verfügung an die Adresse der Credit Suisse erlassen, wonach «gewisse variable Vergütungen» an die Mitarbeitenden vorläufig sistiert werden. Körner schreibt nun, die Gespräche mit den Schweizer Behörden seien im Gange. «Wir haben noch keine Antwort, aber wir wissen, wie wichtig dies für viele von Ihnen ist.»
Zudem bittet er die Mitarbeitenden sich weiterhin für die CS und ihre Kunden einzusetzen. «Bis die Transaktion später in diesem Jahr rechtlich abgeschlossen wird, bleiben wir zwei unabhängige Banken und müssen so weiterarbeiten.»

Nach der Übernahme der CS durch die UBS scheint man bei der UBS Angst zu haben, Banker und Kunden an die Konkurrenz zu verlieren. Dies berichtet Bloomberg.com. Laut Insidern ist Iqbal Khan, Vermögensverwaltungschef, Präsident von UBS Europa, Naher Osten und Afrika sowie Mitglied der Konzernleitung, damit beschäftigt, Top-CS-Banker davon zu überzeugen, zur UBS zu gehen. Er habe Manager in Dubai, Doha und Hongkong getroffen, Singapur soll nächste Woche dazu kommen.

Khan solle bei den Gesprächen die Manager darum gebeten haben, zumindest so lange zu bleiben, bis die Übernahme über die Bühne gegangen sei. Die UBS sei bereit, entsprechende Anreize zu schaffen, damit sie nicht zu einer anderen Bank wechseln.
Gemäss Bloomberg.com hat die UBS eine Reaktion auf den Bericht bislang abgelehnt.
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist skeptisch gegenüber der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der SRG. 54 Prozent der Befragten sind eher oder überhaupt nicht einverstanden mit der gewählten Lösung.
In der am Freitag veröffentlichten Erhebung des Forschungsinstituts GFS Bern sagten 30 Prozent der Befragten, sie seien eher einverstanden. Der Anteil jener, die sich sehr einverstanden erklärten, fällt mit 5 Prozent gering aus. 11 Prozent sagten, der Deal sei nicht oder noch nicht beurteilbar.
Am höchsten ist der Anteil der Unzufriedenen mit 62 respektive 61 Prozent bei den Wählerschaften von Grünen und SVP. Von den Anhängerinnen und Anhängern der SP sagten 53 Prozent, sie seien bestimmt oder eher nicht einverstanden mit der Übernahme. Grösser ist die Unterstützung bei der Basis von GLP, Mitte und FDP. Bei den Parteiungebundenen überwiegt die Skepsis mit 53 zu 22 Prozent. In dieser Gruppe ist der Anteil der Unentschiedenen mit 25 Prozent am höchsten.
Auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich mit dem Debakel rund um die Grossbank Credit Suisse beschäftigt. Sie möchte beispielsweise mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS prüfen lassen.
Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat mit der Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der CS beauftragt werden. Der Nationalrat muss in der ausserordentlichen Session von Mitte April dem Vorstoss noch zustimmen.
Gleiches gilt für zwei weitere Postulate, welche die Rechtskommission eingereicht hat. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen. Zudem soll die Landesregierung die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der «Too big to fail»-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen.
Bundesrat habe entschlossen gehandelt
Generell hat die RK-N nach eigenen Angaben «zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat von einer grossen zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit ausgegangen und zur Auffassung gelangt ist, dass ein Nichthandeln für die Schweiz einen grossen Schaden bewirkt hätte», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Bundesrat habe «entschlossen gehandelt und damit die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen».
Die Federführung für die Nachbearbeitung des Geschehenen sieht die Rechtskommission bei der politischen Oberaufsicht. Sie sei bereit, nötige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zu ziehen.
Nach dem CS-Debakel wird die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) aktiv. Sie lässt abklären, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war. Im Fokus ist unter anderem die Finanzmarktaufsicht (Finma).
Bei ihrer ersten Sitzung seit der Zwangsfusion der beiden Grossbanken UBS und CS beschloss die GPK-S erste Abklärungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilte. Untersucht werden soll demnach das Behördenverhalten.
Für die parlamentarische Oberaufsicht stellen sich nach eigenen Angaben «verschiedene Fragen namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung». Deshalb hat sie zwei ihrer Subkommissionen mit der Klärung verschiedener Fragen bis Anfang Mai 2023 beauftragt.
Ergänzend wird sie gemeinsam mit der GPK-N bis Mitte Mai 2023 die zentralen Akteure auf Bundesebene anhören und einen Entscheid zum weiteren Vorgehen fällen, wie es in der Mitteilung heisst.
Rettung der Credit Suisse: Der Bundesrat legt das Notrecht sehr weit aus
Recherche zum Ende der CS: Dann sagte der Minister zu Keller-Sutter: «Sie haben die Welt gerettet»
UBS soll die Marke Credit Suisse noch mindestens drei bis vier Jahre bestehen lassen – unabhängig davon, ob die Banken dann bereits komplett fusioniert sind. Das berichten gut unterrichtete Quellen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Die Aktien der Grossbanken UBS und CS stehen am Freitag an der Schweizer Börse wieder stark unter Druck. Händler verweisen vor allem von einer allgemeinen Sektorschwäche wegen Befürchtungen über eine grössere Krise des Finanzsystems – dies trotz der Notrettung der CS durch die UBS am letzten Wochenende.
Die Aktien der UBS verlieren um 13.00 Uhr 6,5 Prozent auf 16,73 Franken. Sie stehen damit auch wieder unter den Schlusskurs vom vergangenen Freitag bei 17,11 Franken – also dem letzten Kurs vor der Übernahmeankündigung vom vergangenen Wochenende. Die Papiere der CS notieren mit einem Minus von 7,0 Prozent auf 0,7446 Franken ungefähr auf dem Wert gemäss dem Umtauschverhältnis (1 UBS-Aktie pro 22,48 CS-Aktien). Abwärts geht es auch wieder mit den Titeln des Vermögensverwalters Julius Bär (-3,8%).
Allerdings sind die Schweizer Bankentitel mit diesen Kursverlusten überhaupt nicht alleine. Andere europäische Grossbankenaktien stehen ähnlich stark oder zum Teil gar noch stärker unter Druck: So geben etwa die Aktien der Deutschen Bank (-13,5%) und der ebenfalls deutschen Commerzbank (-8,5%) deutlich nach. Aber auch die Titel der französischen Banken BNP Paribas (-7,0%) und Société Générale (-7,3%) oder auch der britischen Barclays (-6,8%) büssen massiv an Terrain ein.
Die Politik will sicherstellen, dass die nach der Fusion verbleibende Schweizer Grossbank in Zukunft nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird. Deren Bilanzsumme ist mit über 1,5 Billionen US-Dollar dreimal so gross wie jene der CS. In Bundesbern ist deshalb von links bis rechts klar, dass sich eine solche Rettung nicht mehr wiederholen darf. Doch stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten dieses Ziel erreicht werden soll. Unter anderen ist eine parlamentarische Initiative in der Pipeline, die für systemrelevante Institute ein Trennbankensystem fordert. Ein Vorstoss verlangt einen Verkauf des Schweizer Teils der Credit Suisse.
«Too big to rescue» – Und was, wenn dereinst die neue UBS vor der Pleite steht?

Das US-Justizministerium hat offensichtlich Angestellte sowohl der UBS als auch der Credit Suisse vorgeladen, um ihm im Rahmen von Ermittlungen Rede und Antwort zu stehen. Dabei soll es um den Verdacht gehen, russischen Oligarchen beim Umgehen von Sanktionen geholfen zu haben, schrieb die Finanznachrichtenagentur «Bloomberg» am Donnerstagabend mit Verweis auf Insider.
Auch Angestellte anderer grosser Banken in den USA hätten Vorladungen erhalten. Die Vorgänge seien erfolgt, bevor die Krise der CS vergangene Woche existenziell geworden sei, schreibt «Bloomberg». (kst)
Die Schweizer Behörden und die UBS drücken bei der Übernahme der Credit Suisse offenbar aufs Tempo. Der Deal solle innerhalb eines Monats abgeschlossen werden, schrieb die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstagabend unter Berufung auf zwei Personen, die mit den Plänen vertraut sind.
Allerdings könnte der Zusammenschluss der beiden Grossbanken wesentlich länger dauern, möglicherweise gar Monate. Denn die Transaktion müsse noch von Aufsichtsbehörden in Dutzenden von Ländern genehmigt werden, sagten die Personen, die wegen der heiklen Angelegenheit anonym bleiben wollten.
Sprecher von UBS und Credit Suisse lehnten eine Stellungnahme gegenüber Reuters ab. Die Finma wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP keinen Kommentar abgeben.
UBS-Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte am Sonntagabend bei der Bekanntgabe des CS-Kaufs durch die UBS vor den Medien in Bern gesagt, es brauche nur Wochen oder wenige Monate für den Vollzug des Deals.

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Die Finma hat die international auf Kritik gestossene Abschreibung der eigenkapitalbezogenen AT1-Anleihen der Credit Suisse am Donnerstag begründet. Die vertraglichen Bedingungen für den Ausfall seien wegen der Ausfallgarantie des Bundes für die ausserordentlichen Liquiditätsdarlehen an die CS erfüllt, teilte die Schweizer Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mit.
Die von der CS ausgegebenen AT1-Instrumente sähen vor, dass sie im Falle eines sogenannten «Trigger-Ereignisses», insbesondere bei der Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden könnten, heisst es in der Mitteilung. Die vom Bund am Sonntag in Kraft gesetzte Notverordnung habe die Finma dazu ermächtigt, gegenüber der Darlehensnehmerin und der Finanzgruppe die Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals anzuordnen.
Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung habe die Finma die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben, heisst es weiter. Die CS müsse zudem die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Sogenannte Tier-2- Anleihen würden dagegen nicht abgeschrieben, heisst es weiter. (Lesen Sie dazu auch unser Interview mit Urs Birchler: «Wer solche Papiere kauft, ohne das Kleingedruckte zu lesen, darf sich nicht beklagen.»)
In der Schweiz seien AT1-Instrumente so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben sei, so die Finma. Diese von Grossbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente würden hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.
Dass die Halter von AT1-Anleihen ihren Einsatz völlig verlieren, war vor allem im Ausland auf viel Kritik gestossen und hatte für Unruhe an den Finanzmärkten geführt. Anwälte bereiten in dieser Sache bereits Klagen vor.
AT1 steht für «Additional Tier One»-Kapital. Dieses ist dafür da, um im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt zu werden. Entsprechend erhöht sich durch die jetzige Abschreibung das Eigenkapital der CS bzw. der neuen Gesamtbank um den entsprechenden Betrag.
Powerplay der Anwälte: Kommen geprellte CS-Anleger doch noch zu Geld?
«Too big to fail» – wer das Scheitern kommen sah und wer wegschaute
Die SVP-Bundeshausfraktion will den finanziellen Garantien des Bundes von zusammen 109 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Credit Suisse nur unter Bedingungen zustimmen. Vom Bundesrat fordert sie eine verbindliche Zusicherung, die «Too big to fail»-Regelung zu verbessern.
Diese müsse künftig immer greifen, unabhängig davon, wie eine Bank zum Absturz gebracht worden sei, schrieb die SVP am Mittwoch. Solle dies nicht möglich sein, müssten «Too big to fail»-Banken ihr Auslandsgeschäft respektive ihre massgebenden Geschäftsteile veräussern oder stilllegen.
Erklärungen gefordert
Nach dem Willen der SVP muss der Bundesrat dem Parlament bei der Genehmigung der Kredite zudem versichern, die Wettbewerbssituation um die neue UBS in Bezug auf die Schweiz abzuklären. Trotz Fusion von UBS und Credit Suisse müsse der Wettbewerb gewährleistet sein.
Drittens muss der Bundesrat in einer Erklärung versichern, dass er Handlungsweise, Verantwortung, Haftungsbedingungen und insbesondere die Vergütungen der von CS-Verwaltungsrat und -Geschäftsleitung untersucht. Darzulegen hat der Bundesrat dabei auch, wie Führungsverantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können.
Offen für Forderung nach einer PUK
Ebenso will die SVP ausgeführt haben, wie «ungerechtfertigte» Bonus-Zahlungen zurückgefordert werden können. Die Sistierung eines Teils der Boni durch den Bundesrat sei zwar zu begrüssen, doch erwarte die Fraktion, dass der Bundesrat auch rückwirkend Boni zurückholen lasse.
Die Forderung nach einer ausserordentlichen Session unterstützt auch die SVP. Offen steht die Partei für die Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) gegenüber.
Die Grossbank UBS wird für die Übernahme der Credit Suisse keine neuen Aktien ausgeben. Es soll mit UBS-Aktien aus den Aktienrückkäufen bezahlt werden.
«Die Aktien, die wir für die Akquisition verwenden, stammen ausschliesslich aus dem Aktienrückkaufprogramm von 2022», sagte ein UBS-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Wir müssen also keine neuen Aktien ausgeben.»
Die zurückgekauften Aktien sollten eigentlich vernichtet werden. Auf diese Weise – neben der Ausschüttung von Dividenden – beteiligt die Bank ihre Aktionäre am Gewinn. Das UBS-Management bevorzugt diese Art von Kapitalrückführung bereits seit einiger Zeit, weil es den UBS-Aktienkurs noch immer als unterbewertet erachtet.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022, das seit Ende März 2022 läuft, hat die UBS bis zum vergangenen Freitag für 4,9 Milliarden Franken über 290 Millionen Aktien zurückgekauft und damit deutlich mehr als die rund 178 Millionen, welche sie für den Kauf braucht. Die UBS zahlt den CS-Aktionären 1 UBS-Aktie für 22,48 CS-Aktien, was zum Zeitpunkt der Fusionsvereinbarung einem Kaufpreis von 3 Milliarden Franken entsprach.
Somit kommt es nun zu keiner Verwässerung der UBS-Aktien durch eine Kapitalerhöhung. Der Nachteil für die UBS-Aktionäre ist aber: Werden die zurückgekauften UBS-Aktien – oder ein Teil – jetzt nicht wie zuvor angekündigt mittels Kapitalherabsetzung vernichtet, kommt es auch nicht zur erwarteten Verdichtung. Das heisst: Bei weniger Aktien wäre automatisch der Gewinn pro Aktie gestiegen. Damit hatten die Aktionäre vor der Übernahmeankündigung fest gerechnet.
Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gibt es noch viele offene Fragen oder sogar Ungereimtheiten. So ist es offenbar zu einem Missverständnis zwischen der UBS und dem Bund bei den Absprachen zur Verlustgarantie gekommen.
Nach der Übernahme dürfte vor allem die Abwicklung von verlustbringenden Teilen des CS-Investment-Banking eine grosse Herausforderung für die UBS werden. Sollte es daher auf einem «klar abgegrenzten Teil» des Portfolios zu Verlusten kommen, muss die UBS zwar die ersten 5 Milliarden Franken schultern. Danach übernimmt aber der Bund die nächsten 9 Milliarden.
Darüber hinaus muss die UBS laut dem Bund selbst aufkommen: «Der Bund ist keinerlei Verpflichtung über 9 Milliarden Franken hinaus eingegangen», sagte Mario Tuor, Kommunikationsleiter beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), das dem Finanzdepartement unterstellt ist, auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Die UBS sieht das allerdings anders: UBS-Chef Ralph Hamers hatte an einer Telefonkonferenz am späten Sonntagabend Analysten erklärt, es sei vereinbart worden, dass über die 14 Milliarden hinaus anfallende Verluste zwischen der Bank und dem Bund geteilt würden. Die UBS wollte das Thema am Mittwoch offiziell nicht weiter kommentieren.
Wer nun recht hat, lässt sich heute kaum mehr eruieren. In einem Schreiben des Finanzdepartment hatte es am Sonntag noch geheissen: «Weitergehende Verluste würde wiederum die UBS übernehmen.» Diese Passage wurde später kommentarlos gelöscht. Die Publikation sei ein Versehen gewesen, sagte SIF-Sprecher Tuor auf Anfrage.
Mehr als ein Viertel der Nationalräte hat sich bereits für eine ausserordentliche Session im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse ausgesprochen. Damit ist das nötige Quorum erreicht. Die Session findet in der Kalenderwoche 15 statt, die am 10. April beginnt.
Das teilten die Parlamentsdienste über den Kurznachrichtendienst Twitter am Dienstagabend mit. Die Büros würden am 27. März tagen, um Details der Session festzulegen. Erstrat sei der Ständerat.
Dass es zu einer ausserordentlichen Session kommt, war absehbar. SP, FDP, Mitte und Grüne sprachen sich bereits gestern Montag dafür aus. Zur Freigabe von Verpflichtungskrediten von 109 Milliarden Franken für Garantien des Bundes durch die Finanzdelegation (Findel) der Räte müsse das Parlament sich einbringen, verlangte etwa Aline Trede (BE), die Fraktionschefin der Grünen.
Die Parteien wollen die Session zudem nutzen, um mittels parlamentarischer Vorstösse ihre Forderungen zu platzieren. Mehrere Vorstösse wurden bereits angekündigt. Die FDP will etwa mit einem Vorstoss dafür sorgen, dass der Bund die Voraussetzungen schafft, um die schweizerische Kernbank der Credit Suisse eigenständig weiterzuführen. Um eine Session einzuberufen, ist die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder einer Kammer notwendig, also beispielsweise von 50 Nationalratsmitgliedern.
Der Bund sistiert die Boni-Auszahlung an Kader der Grossbank Credit Suisse. Das betrifft bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, zum Beispiel in Form von Aktienansprüchen. Der Bundesrat verweist dabei auf das Bankengesetz.
Der Bundesrat hatte bereits am Sonntagabend mitgeteilt, dass der Credit Suisse in der Übernahmephase durch die UBS die Auszahlung von Dividenden nicht erlaubt seien. Zudem gehe man die Boni der Banken an.
Am Dienstag teilte der Bundesrat nun mit, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an deren Mitarbeitende vorläufig sistiert habe. Grundlage dafür ist Artikel 10a des Bankengesetzes, wonach die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden kann, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.
Weitere Massnahmen in Prüfung
Vorläufig sistiert sind gemäss Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) aufgeschobene variable Vergütungen, also variable Lohnbestandteile, die zugesichert, aber erst künftig ausbezahlt werden – zum Beispiel Aktienansprüche. Ausgenommen sind demnach lediglich aufgeschobene Zahlungen, die sich bereits in Auszahlung befinden.
Die Geschäftsleitung der Credit Suisse verzichtete selber auf variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022. Deshalb lässt der Bundesrat «aus Gründen der Rechtssicherheit» davon ab, bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte variable Vergütungen an CS-Mitarbeitende für das Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zu verbieten. Es gelte auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben.
Weitere Boni-Massnahmen will der Bundesrat prüfen lassen. Das EFD soll Massnahmen zur variablen Vergütung für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorschlagen, wie es in der Mitteilung heisst.
Milliarden-Boni trotz Milliarden-Verlusten
Die Credit Suisse hatte ihren Mitarbeitenden gemäss Medienberichten von vergangener Woche zugesichert, dass versprochene Boni und Lohnerhöhungen weiterhin gezahlt würden. Es werde keine Änderungen an den Gehaltsregelungen geben, und die Boni würden wie geplant am 24. März ausgezahlt werden, hiess es laut der Nachrichtenagentur Bloomberg in einem internen Schreiben an die Belegschaft. In vielen Ländern seien die Boni bereits ausbezahlt worden, für die übrigen Länder erwarte die Bank keine Änderungen.
Gemäss geltendem Schweizer Recht darf die Darlehensnehmerin und die direkt oder indirekt mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften jedoch keine Handlungen vornehmen, die die Rückzahlung der Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie und die vollständige Begleichung der Zinsen und Prämien verzögern oder gefährden können. Unter solchen Handlungen kann auch die Auszahlung von variablen Vergütungen, die den Massnahmen des Bundesrates entgegenstehen, subsumiert werden.
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In der bisher detailliertesten Rekonstruktion der vergangenen Tage zeichnet die «Financial Times» nach, wie Bundesrat, Nationalbank und Finma die UBS zwangen, die CS zu übernehmen. Laut dem Bericht hatten die Schweizer Behörden der CS-Spitze bereits am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, dass die Bank bis am Sonntagabend mit der UBS fusionieren müsse – und es keine Alternative gebe. UBS-Präsident Colm Kelleher sei dann am Donnerstagnachmittag gebeten worden, die CS vor dem Bankrott zu retten.
In den Verhandlungen gaben sich die Banken Spitznamen. Bei der UBS hiess die CS «Cedar» («Zeder»), sich selbst nannte sie «Ulmus» («Ulme»). Die CS-Chefs gaben ihrer Bank den Namen «Como», die UBS war Geneva («Genf»). Laut der «FT» gab es während der Verhandlungen kaum direkten Kontakt zwischen den beiden Banken. Dieser Umstand sorgte auf CS-Seite offenbar zunehmend für Wut, weil die Bankspitze über den Preis und die Bedingungen der Übernahme bewusst im Dunkeln gelassen wurde.
Als Schlüsselfigur wird im Artikel die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter genannt. Sie sei unter extremem Druck der globalen Aufsichtsbehörden gestanden, die entschiedene Massnahmen forderten, um die Panik an den Märkten einzudämmen. Vor allem die Amerikaner und die Franzosen hätten laut einem UBS-Berater «die Scheisse aus den Schweizern getreten». Wie Keller-Sutter selbst sagte, hatte sie sich während des Wochenendes mehrmals mit US-Finanzministerin Janet Yellen ausgetauscht.

Der CS-Präsident schreibt einen Brief
Die Verhandlungen mit den beiden Banken seien zu Beginn freundlich verlaufen, danach seien Bundesrat, SNB und Finma bestimmter aufgetreten und hätten versucht, den Deal gegen den Willen der CS zu forcieren. Zu Problemen in der Kommunikation führte angeblich das schlecht funktionierende Mail-System der UBS, das Nachrichten nur verzögert zustellte. So griffen die Unterhändler vermehrt zum Telefonhörer – und CS-Präsident Axel Lehmann entschied sich laut der Darstellung der «FT» sogar frustriert zu einer altmodischen Massnahme.
Wegen der mangelnden Kommunikation der UBS beschloss Lehmann am Samstag, UBS-Präsident Colm Kelleher und den Schweizer Behörden einen Brief zu schreiben. Er enthielt eine Reihe von Gründen, warum die geplante Notfusion nicht akzeptabel sei und die arabischen Hauptaktionäre der Bank ihr «extremes Unbehagen» über die Undurchsichtigkeit des Deals zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach dem ersten 1-Milliarden-Dollar-Angebot der UBS sollen dann die Schweizer Behörden am Sonntag den Druck gegenüber beiden Banken erhöht haben und der CS-Spitze gar mit der Absetzung gedroht haben. Die UBS wurde dazu angehalten, den Kaufpreis zu erhöhen. Sie stimmte widerwillig zu und bot 3 Milliarden, handelte sich im Gegenzug aber mehr Unterstützung vom Staat aus. Die finalen Bedingungen seien für die UBS noch so günstig gewesen, «dass wir das Angebot nicht ablehnen konnten», sagte ein Mitglied des UBS-Verhandlungsteams zur FT.
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Für das Personal der Credit Suisse (CS) und der UBS braucht es nach Ansicht des Schweizerischen Bankenpersonalverbands (SBPV) jetzt einen Rettungsschirm. Eine Task Force soll diesen so rasch wie möglich aufspannen.
Wie der SBPV am Dienstag in Bern vor den Medien bekanntgab, gibt es zu dieser bereits am Sonntag erhobenen Forderung positive Rückmeldungen. Noch vor Ende Monat möchte der SBPV in dieser Arbeitsgruppe mit der Arbeit beginnen. Auch die UBS solle mitmachen.
Der Rettungsschirm soll dazu führen, dass bis Ende Jahr keine Kündigungen ausgesprochen werden. Nicht verhinderbare Kündigungen seien anschliessend im Rahmen der Sozialplans abzuwickeln. Einen besonderen und verstärkten Kündigungsschutz brauche es für Angestellte ab 55 Jahren, für welche die Stellensuche besonders schwierig sei.
SDA/AFP/red
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