
An den Befunden im Abschlussbericht der Technischen Universität Darmstadt über Cornelia Koppetsch gibt es offenbar nichts zu deuteln. Vor allem die Dichte der Verfehlungen – mehr als hundert in zwei nicht übermässig umfangreichen Büchern –, lassen das Verdikt zwingend erscheinen: ungekennzeichnete Übernahmen von Textpassagen, verschleierndes Zitieren, summarische bibliografische Verweise ohne Seitenangaben, all das widerspricht arbeitsteiliger wissenschaftlicher Praxis.
Der Fall Koppetsch – Das Urteil trifft, aber knapp daneben
Die Soziologin Cornelia Koppetsch hat sich an der wissenschaftlichen Praxis vergangen. Aber das harte Urteil verkennt: Auch wer ein neues Bild zusammenfügt, hat eine eigenständige Leistung erbracht.