«Der Preis ist Rechtsunsicherheit»
Vor Kurzem sorgte die Schlagzeile für Unruhe, wonach ein Elternteil – als Folge des gemeinsamen Sorgerechts – dem anderen Elternteil verbieten kann, mit den Kindern in eine andere Gegend zu ziehen. Bisher konnte eine Mutter mit alleinigem Sorgerecht beispielsweise ohne Mitsprache des Vaters wegziehen und musste weder auf die erschwerte Situation des Vaters bezüglich seiner Bindung zum Kind noch auf das Kindeswohl Rücksicht nehmen. «Künftig wird dies schwieriger sein», sagt David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz. Dennoch könne der zurückgelassene Elternteil einen Wegzug nicht gerichtlich verbieten, dies verstosse gegen die Niederlassungsfreiheit. Ebenso wenig kann mit der neuen Sorgerechtsregelung ein Vater gezwungen werden, in der Nähe von Ex-Frau und Kindern zu bleiben, wenn er beruflich in einer anderen Region der Schweiz erwerbstätig ist. Alles müsse mit Augenmass beurteilt werden, sofern es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung komme. «Die neue Regelung hat vor allem präventiven Charakter zugunsten des Kindeswohls», so Rüetschi. Ziel sei es, dass Eltern gemeinsam und nicht eigenmächtig über die Lebenssituation ihrer Kinder entscheiden. Dies heisse nicht, dass sie je zu 50 Prozent die Betreuung und die Lebenskosten der Kinder bestreiten, sondern gemeinsam ein Arrangement finden. So wird es also künftig keinen definierten Radius über die zumutbare Entfernung der Wohnorte der Eltern geben, damit beide ihre Beziehung zu den Kindern pflegen können. Welche Praxis am Gericht sich für solche Fragen bewähre, werde sich erst zeigen. «Der Preis, den man für eine bessere Lösung – in diesem Fall die gemeinsame Sorge – zahlt, ist die vorübergehende Rechtsunsicherheit», so Rüetschi. (kal)
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