Rechte von Menschen mit BehinderungDie eigene Betreuung selber wählen
Menschen mit Behinderung sollen im Kanton Zürich mehr Selbstbestimmung erhalten. Der Kanton richtet dazu eine neue Anlaufstelle ein.

Selber wählen, wo man arbeitet und wohnt und von wem man betreut wird. Das soll im Kanton Zürich auch für Menschen mit Behinderung selbstverständlich werden. Möglich macht dies das neue Selbstbestimmungsgesetz, das Sozialdirektor Mario Fehr am Donnerstag an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Er sprach von einem «Meilenstein» für die Betroffenen.
Tatsächlich bringt das Gesetz einen eigentlichen Systemwechsel. Heute müssen Personen, die wegen einer Behinderung auf regelmässige Unterstützung angewiesen sind, in eine Institution eintreten. Denn nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Kanton nur «Invalideneinrichtungen» finanzieren. Das neue Gesetz schafft nun die Voraussetzung für die direkte Unterstützung der Personen.