Die Front zum Erhalt der A4-Schutzwälle wird breiter
Über 1050 Personen haben die Hettlinger Petition zum Erhalt der Schutzwälle an der A4 bis jetzt unterzeichnet. Sie stehen damit nicht allein da. Auch der Kanton will den Rückbau verhindern. Das Astra zeigt sich grundsätzlich nicht abgeneigt.

Die Petition pro Erdwall, die am 11. Mai in Hettlingen lanciert wurde, hat die 1000er Marke längst geknackt. Anfang Juni hatten bereits 1050 Personen unterschrieben. Romi Staub von der Task Force zum A4-Ausbau freut «das positive Zwischenergebnis», wie sie mitteilt.
Mit der Petition pro Erdwall wird der Hettlinger Gemeinderat aufgefordert, mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) auszuhandeln, dass der bestehende Erdwall beim geplanten Ausbau der A4 zwischen Kleinandelfingen und der Verzweigung Winterthur Nord nicht ersatzlos abgetragen «und nach irgendwohin transportiert wird». Er soll stattdessen vor Ort verschoben und wieder aufgeschüttet werden.
«Die Hettlinger sind entsetzt, dass das Astra überhaupt auf die Idee kommt, den Erdwall abzutragen»
Die Gemeinde sei bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, heisst es in der Petition.«Viele Hettlinger äussern sich entsetzt darüber, dass das Astra überhaupt auf die Idee kommt, den bewährten Erdwall ersatzlos abzutragen», so Staub. Sie lebe seit über 40 Jahren in Hettlingen und habe noch nie eine solche Einigkeit der Bevölkerung erlebt.
Die Petition läuft noch bis zum 17. Juni. Am 1. Juli sollen die Unterschriften dem Gemeindepräsidenten übergeben werden.
Der 9,2 Kilometer lange Abschnitt soll mittlerweile erst ab 2021/2022 richtungsgetrennt auf vier Spuren ausgebaut werden, um den heutigen Verkehrsengpass zu beseitigen. Das Projekt des Astra wurde im Grundsatz allseitig begrüsst, erntete in der Vernehmlassung im Februar 2016 aber rund 50 Einsprachen, darunter etliche gegen den Rückbau der Schutzwälle. Sie werden momentan vom Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bearbeitet.
90 Anträge vom Kanton
Auch vom Kanton Zürich respektive von kantonalen Fachstellen wurden insgesamt rund 90 Änderungsanträge gestellt. Davon bezogen sich etwa 30 direkt auf das Bauprojekt. Unter anderem erachtete der Kanton in seiner Stellungnahme den ersatzlosen Rückbau von bestehenden Lärmschutzmassnahmen als «unzulässig» und forderte in seiner Stellungnahme, dass diese in mindestens gleichem Umfang wiederherzustellen seien.
Dies geht aus der Antwort des Regierungsrates vom 26. Mai auf eine Anfrage der Kantonsräte Christian Müller (FDP Steinmaur), Thomas Vogel (FDP Illnau-Effretikon) und Hans Heinrich Raths (SVP Pfäffikon) zur Verzögerung des A4-Ausbaus hervor.
«Die Erdwälle wurden als Materialdepot erstellt. Sie mögen vielleicht eine gewisse Wirkung aufweisen, sie sind jedoch nicht als Lärmschutzmassnahme qualifiziert»
Die drei Parlamentarier wollten wissen, weshalb sich der Kanton mit seinen Akteuren nicht früher in die Projektierung des Astra einbringen konnte, wo doch die Beseitigung dieses Verkehrsengpasses aus wirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht für den Kanton Zürich von hoher Bedeutung sei.
Der Regierungsrat betont, dass das Plangenehmigungsverfahren für Nationalstrassen sich nach dem Bundesgesetz über die Nationalstrassen richte. Von einer Verzögerung allein aufgrund der kantonalen Stellungnahme könne nicht ausgegangen werden.
«Nicht abgeneigt, aber...»
Was sagt das Astra zur Idee aus Hettlingen? «Die künstlichen Erdwälle wurden als Materialdepot erstellt», heisst es in der schriftlichen Antwort. «Sie mögen vielleicht faktisch eine gewisse Lärmschutzwirkung aufweisen, rechtlich sind sie jedoch nicht als Lärmschutzmassnahme qualifiziert», betont das Bundesamt.
Der Platz werde nun für den Ausbau der Nationalstrasse benötigt. Durch die Geländeanpassungen komme es tatsächlich zu punktuell höheren Lärmimmissionen. «Das Astra ist grundsätzlich nicht abgeneigt gegenüber Massnahmen Dritter entlang der Nationalstrassen, wenn diese Massnahmen jedoch durch diese Dritten geplant und finanziert werden. Die Verkehrssicherheit sowie der Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen dürften dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
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