Abtreibungsverbot in PolenEin Land bestimmt über die Körper seiner Frauen
Das verschärfte Abtreibungsrecht hat den Frauen im EU-Land das Recht genommen, über ihren Körper zu bestimmen. Viele Polinnen suchen Hilfe in den Nachbarländern.

Sie erzählen ihren Hausärzt*innen nichts davon, ihren Partner*innen nicht, ihren Müttern nicht, ihrer besten Freundin nicht. Sie geben keine Interviews, auch nicht anonym. Manche von ihnen gehen noch zur Schule, andere haben Familie. Vielleicht hatten sie eine Affäre, vielleicht dachten sie, ihre Menopause habe längst begonnen. Was immer der Grund ist: Sie wollen das Kind nicht austragen.
Frauen, die ungewollt schwanger werden, geraten in Polen in Schwierigkeiten, seit Abtreibungen im Jahr 1993 verboten wurden. In den Jahrzehnten davor entschieden Frauen selbst, ob sie ein Kind bekommen wollten oder nicht. Seither werden sie unter Druck gesetzt, von der Kirche, dem Staat, der Gesellschaft. Nur in drei Fällen war bisher ein Schwangerschaftsabbruch in Polen erlaubt: bei Vergewaltigung oder Inzest, bei Gefahr für die Mutter und komplexen Behinderungen des Kindes. Aber auch in legalen Fällen war es schwierig, den Eingriff machen zu lassen: Fiel bei Voruntersuchungen eine Schädigung oder Behinderung des Fötus auf, mussten zwei Ärzt*innen das belegen. Erst dann erhielt die Frau eine Bestätigung, dass eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorlag.