Prozess wegen GeldwäschereiEx-Angestellte der Credit Suisse macht ihrem Ärger Luft
Der Geldwäscher-Prozess gegen die Schweizer Grossbank ging am Mittwoch in die nächste Runde. Im Mittelpunkt standen die Aussagen einer 50-jährigen Frau aus Bulgarien.

Der Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte wurde vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona mit der Befragung der früheren Bank-Angestellten fortgesetzt. Diese war wegen ihrer Kenntnisse über Osteuropa angestellt worden.
Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete am Mittwoch, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte im Sport zunächst von der UBS eingestellt wurde. Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse. Die Bank habe damals Mitarbeiter gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.
Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform an, die Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter anbietet. Dort arbeitet sie immer noch. Aufgrund einer schweren Krankheit hat sie ein Pensum von 20 Prozent.
Fortschreitende Erkrankung
Die Stimme der Angeklagten wurde lauter, als sie über ihren Gesundheitszustand sprach, der sich im Laufe der Strafuntersuchung während der letzten 14 Jahre zunehmend verschlechtert habe. Dennoch zeigte sich die ehemalige Sportlerin sehr kämpferisch. Sie wich teilweise den Fragen des Gerichts aus und beharrte auf Standpunkten, die zu ihrem Vorteil waren.
Das Gericht befragte die ehemalige Kundenberaterin auch über die damals gültigen Regeln im Private Banking – insbesondere über die Möglichkeit, eine Geschäftsbeziehung mit Personen zu unterhalten, die der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verdächtigt wurden. Die Angeklagte gab an, sich in solchen Situationen an ihre Vorgesetzten gewandt zu haben.
(Fälle SK.2020.62 und SK.2020.10)
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