Fasnachtswitz von Kramp-Karrenbauer sorgt für Empörung
Auch im Karneval gebe es Grenzen: Lesben und Schwule in der Union fordern eine Entschuldigung von der CDU-Chefin.

Nach dem Fasnachts-Scherz von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer vor dem Stockacher Narrengericht über Toiletten für intergeschlechtliche Menschen hat der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) eine Entschuldigung gefordert. «Natürlich ist eine Entschuldigung fällig», sagte der Verbandsvorsitzende Alexander Vogt am Montag im Radioprogramm «SWR Aktuell». «Das erwarten wir.» Auch im Karneval gebe es Grenzen.
«Political Correctness hin oder her, manche finden das ja übertrieben», sagte Vogt. «Aber solche Grenzen müssen klar sein. Man macht ja auch über andere Minderheiten keine Witze mehr.» Dass Kramp-Karrenbauer wohl nicht aus böser Absicht handelte, mache die Sache nicht besser. «Wenn das unüberlegt passiert, ist es ja auch ein Zeichen dafür, wie es landläufig verbreitet ist, dieses Denken.»
Er erwarte nun, dass es ein klärendes Gespräch mit der CDU-Chefin gebe, sagte Vogt: «Ich hoffe, dass wir das Angebot bekommen, uns darüber möglichst vor einem kurzen Zeithorizont zu unterhalten.»
Die CDU-Chefin hatte bei ihrem Auftritt vor dem Stockacher Narrengericht am vergangenen Donnerstag gesagt, Toiletten für intergeschlechtliche Menschen seien «für die Männer, die noch nicht wissen, ob sie noch stehen dürfen beim Pinkeln oder schon sitzen müssen. Dafür – dazwischen – ist diese Toilette.»
Der Satz hatte im Saal Gelächter provoziert – nun sorgt er in Deutschland für Empörung. SPD-Vize Stegner sprach in der «Bild»-Sendung «Die richtigen Fragen» von einem «misslungenen Karnevalsscherz». Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dürr sagte der Sendung: «Das war ein doofer Witz, und sie sollte sich vielleicht entschuldigen.»
«Büttenreden kommentiere ich nicht»
Regierungssprecher Steffen Seibert wollte sich am Montag zu der Angelegenheit nicht äussern: «Büttenreden kommentiere ich nicht.» Er verwies zugleich darauf, dass die Bundesregierung die Rechte von intergeschlechtlichen Menschen gerade gesetzlich gestärkt habe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister einzuführen. Bundestag und Bundesrat beschlossen im Dezember eine Gesetzesänderung, wonach «divers» als drittes Geschlecht eingetragen werden kann. Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht, soll der Eintrag im Geburtenregister auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können.
AFP/fal
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