FCW verklagt Petardenwerfer auf Schadenersatz
Weil ein Matchbesucher einen Knallkörper aufs Spielfeld geworfen hatte, musste der FCW bei der Swiss Football League eine hohe Busse bezahlen. Jetzt verlangt der Klub das Geld vom Schuldigen zurück – ein Fall mit Präzedenzcharakter.

Es sei eine «heimtückische und feige Attacke gewesen», sagt FCW-Geschäftsführer Andreas Mösli. «Dagegen wollen wir ein Zeichen setzen.» Gemeint ist der Vorfall vom 13. Mai letzten Jahres. Im Spiel des FC Winterthur gegen den FC Zürich auf der Schützenwiese hatte ein junger Mann von der Gegentribüne aus einen Knallkörper aufs Spielfeld geworfen, der direkt neben Captain Patrik Schuler explodierte. Zuschauer, die den Petardenwerfer beobachtet hatten, konnten den ihn festhalten. Es folgte ein Strafverfahren, in dessen Rahmen der Mann aus dem weiteren Winterthurer Umland die Tat zugab. Bereits seit dem 21. Mai 2017 ist er zudem mit einem Stadionverbot belegt.
Konsequenzen hatte der Vorfall auch für den FCW. Der Challenge-League-Club wurde wegen des Petardenwurfes (und Nebenereignissen) von der Swiss Football League mit 11 000 Franken gebüsst, zuzüglich 900 Franken Verfahrenskosten. Ein Rekurs gegen diese Strafe blieb erfolglos. Das will sich der FCW nun nicht gefallen lassen. «Wir haben nichts Unrechtes getan», sagt Mösli. Der FCW hat sich einen Rechtsbeistand genommen und beim Petardenwerfer Schadenersatz geltend gemacht. Dieser zog ebenfalls einen Anwalt bei. Nun kommt der Fall vor den Friedensrichter. Ein Gesuch um Schlichtung wurde diese Woche verschickt.
Ein Fall mit Ausstrahlung
Der im Ausland weilende Petardenwerfer und sein Zürcher Anwalt konnten sich am Mittwoch nicht zum Fall äussern. Andreas Mösli sagt, der FCW sei grundsätzlich tolerant im Umgang mit Fans. «Das Fussballstadion ist das grösste Jugendhaus der Region. Die Jungen sollen auch mal über die Stränge schlagen dürfen.» Wenn Gewalt im Spiel sei, gelte aber eine Nulltoleranz. Diese Botschaft will der FCW mit der Schadenersatzforderung senden.
Der Ausgang der Klage ist indes ungewiss. Die Swiss Football League kann auf Anfrage keinen ähnlichen Fall nennen. Sie unterstützt aber das Ansinnen des FCW, «die überführte Person in Regress zu nehmen». Fest steht, ein Urteil im Sinne des FCW könnte im Umgang mit Gewalt und Fehlverhalten in Sportstadien eine richtungsweisende Wirkung haben.
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