Für viele Pauschalbesteuerte wird es so oder so teurer
Wenn das Volk die Pauschalsteuer für vermögende Ausländer nicht abschafft, wird sie ab 2016 verschärft – und zwar massiv. Künftig soll es in der Schweiz weniger Pauschalbesteuerte geben, dafür nur noch richtig reiche.
So absurd es tönt: Für einen Grossteil der 5600 Pauschalbesteuerten in der Schweiz ist es nicht so wichtig, wie die Abstimmung am 30.November ausgeht. Für sie kommt es annähernd auf dasselbe heraus, ob das Volk das umstrittene Steuerregime, das nur für wohlhabende Ausländer gilt, abschafft oder nicht. Wenn die «Besteuerung nach dem Aufwand», wie die Pauschalsteuer offiziell heisst, den Urnengang überlebt, tritt später automatisch die Verschärfung in Kraft, die das Parlament 2012 beschlossen hat. Sie bewirkt für einen grossen Teil aller Pauschalbesteuerten eine so massive Steuererhöhung, dass die Verschärfung für sie faktisch der Abschaffung nahe kommt.
Neue Mindestlimiten ab 2016
Das liegt vor allem an den fixen Mindestlimiten, die ab 2016 neu gelten. Ab dann müssen alle Personen, die in den Genuss der Pauschalsteuer kommen wollen, sich beim Bund mindestens einen pauschalen Lebensaufwand von 400000 Franken anrechnen lassen. Davon werden dann – je nach Steuerbelastung – grob gesagt 25 bis 40 Prozent als Steuern fällig. Die Kantone müssen für ihre Steuern ebenfalls einen fixen Mindestbetrag festlegen, sind in der Höhe aber frei. In Bern wird er bei 400000 Franken liegen. Luzern und St.Gallen gehen weiter, hier müssen sich Pauschalbesteuerte mindestens 600000 Franken anrechnen lassen. Andere Kantone gehen sanfter vor und begnügen sich voraussichtlich mit tieferen Untergrenzen: so das Wallis, das sonst fürchten muss, seine vielen «kleinen» Pauschalbesteuerten zu verjagen. Den Effekt der Mindestlimiten darf man nicht unterschätzen: Im Kanton Bern versteuern heute etwa drei Viertel aller 220 Pauschalbesteuerten einen Lebensaufwand von weniger als 400000 Franken. Wenn sie weiterhin pauschal besteuert werden wollen, müssen sie hinnehmen, dass der Kanton ihre Pauschale flugs auf 400000 Franken erhöht – und massiv mehr Steuern verlangt. Diese Steuererhöhung fällt umso grösser aus, je tiefer der Betrag ist, den diese Personen heute versteuern. So zahlt zum Beispiel ein Ehepaar mit einer Pauschale von 200000 Franken heute knapp 55000 Franken Steuern. Wenn dieses Paar neu eine Pauschale von 400000 Franken deklarieren würde, müsste es dem Fiskus 133000 Franken abliefern. Das ergäbe eine Steuererhöhung um 250 Prozent. Das ist kein Extrembeispiel: Rund ein Drittel aller Berner Pauschalbesteuerten versteuert heute einen Lebensaufwand von weniger als 200000 Franken. «Für sie wäre die Verschärfung gleichbedeutend mit der Abschaffung», sagt dazu der Berner Steuerverwalter Bruno Knüsel. Was können diese Haushalte unternehmen, für welche die Pauschalsteuer zu teuer wird? Sie können hierbleiben und künftig «normal» Steuern zahlen, was nicht zwingend mehr kosten muss als die heutige Pauschalbesteuerung (siehe Kasten). Gut denkbar sind aber auch Wegzüge aus der Schweiz oder einfach der Umzug in einen steuergünstigeren Kanton. Weniger gravierend wirkt sich die Verschärfung für die richtig «grossen» Pauschalbesteuerten aus, für die «Superreichen», die 400000 Franken oder mehr versteuern. Zwar müssen auch sie grundsätzlich happige Steuererhöhungen von 40 bis 50 Prozent hinnehmen; das liegt daran, dass sie neu mindestens das Siebenfache statt das Fünffache ihrer Wohnkosten versteuern müssen. Jedenfalls ist die Mehrbelastung für sie zwar happig, aber deutlich geringer als für die «kleineren» Pauschalbesteuerten.
Der «Klub» wird exklusiver
Somit sind die Folgen der Verschärfung absehbar: Die Pauschalsteuer wird «exklusiver», da sie nur noch für wirklich Reiche interessant ist. Das soll auch dazu führen, dass die Anzahl der Pauschalbesteuerten nicht mehr so stark zunimmt wie in den letzten Jahren, sondern sogar sinkt. Der Kanton Luzern hat dazu bereits erste Erfahrungen gemacht, da die Pauschalsteuer hier schon ab 2013 verschärft wurde. Im Gegensatz zum nationalen Trend ging die Nachfrage in Luzern prompt zurück. Die Anzahl Pauschalbesteuerter sank laut dem kantonalen Steueramt 2013 von 130 auf 117. Eine Wegzugstendenz sei zwar nicht zu spüren, heisst es weiter. Allerdings haben die ansässigen Pauschalbesteuerten noch etwas Zeit: Sie müssen die neuen Regeln mit der Mindestlimite von 600000 Franken erst ab 2018 erfüllen. In den anderen Kantonen bleibt ihnen noch mehr Zeit: Hier treten die verschärften Regeln für neue Pauschalbesteuerte erst 2016 in Kraft – für alle, die dannzumal bereits hier pauschal besteuert werden, gilt danach noch eine Schonfrist bis 2021. Ab dann wird der Pauschalsteuerklub noch nobler sein als heute – falls es ihn noch gibt.
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