Mitteilungen Gemeinde NeftenbachGemeinde sucht Wohnraum für Geflüchtete Kandidatin für Kirchenpflege bekannt
Hier finden Sie Mitteilungen und Informationen der Gemeinde Neftenbach.
Am 14. November 2022 hatte der Gemeinderat aufgrund des Ausbauprojektes für den Zwischenweg-Süd vom Januar 2022 einen Kredit von 147'000 Franken bewilligt. Die Submission der Arbeiten hat gezeigt, dass der Kredit nicht ausreicht. Insbesondere der Leitungsbau ist einiges teurer, als ursprünglich prognostiziert. Für die zusätzlich anfallenden Kosten wurde ein Zusatzkredit von 37'000 Franken bewilligt.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 22. März 2023.
Am 8. Februar 2021 wurde Ing. Kurt Rothweiler mit der Planung und Projektierung des Ausbaus des Wärmeverbunds beauftragt. In der Folge wurden entsprechende Leitungsverlängerungen geplant und mit interessierten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt resp. Anschlussvarianten geprüft. Nachdem bereits mehrere Ausbauten erfolgreich realisiert werden konnten, steht nun eine weitere Etappe, nämlich die Querung der Winterhurstrasse zwecks Anschluss mehrerer Liegenschaften an.
Von den Eigentümern der Liegenschaften Aspacherstrasse 2 bis 6 liegt ein konkretes Anschlussinteresse vor und von den Eigentümern der Winterthurstrasse 13 bereits ein unterzeichneter Liefervertrag. Aus diesen Anschlüssen resultieren Anschlussgebühren von gesamthaft mindestens 80'500 Franken. Zur Erschliessung soll an die bestehende Hauptleitung in der Tiefgarage der Liegenschaft «Platane» angeschlossen und von dort in östlicher Richtung die Winterthurstrasse gequert und dann im Trottoir respektive im Grenzbereich auf den Privatgrundstücken zu den Verbrauchsstellen gelangt werden.
Gemäss Kostenschätzung des Büros Kurt Rothweiler ist mit Totalkosten von 177'000 Franken inkl. MwSt. zu rechnen. Der nötige Kredit wird zu Lasten der im Investitionsbudget 2023 enthaltenen 245'000 Franken bewilligt. Mit den Bauarbeiten soll schnellstmöglich begonnen werden, so dass ab der kommenden Heizsaison (2023/2024) die Wärmelieferung gewährleistet werden kann.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 22. März 2023.
In der Gemeinde Neftenbach leben aktuell rund 55 geflüchtete Personen. Der Kanton Zürich hat die Aufnahmequote für die Gemeinden erhöht. Dadurch werden zusätzlich etwa 20 Personen der Gemeinde Neftenbach zugewiesen. Es sind Einzelpersonen, Alleinerziehende und Paare mit Kindern. Für diese Personen sind wir auf der Suche nach günstigem Wohnraum.
Gesucht werden:
Wohnungen / Häuser
Mindestmietdauer: 6 Monate
auch möbliert / teilmöbliert
Vermietung an die Gemeinde oder direkt an Geflüchtete mit Bleiberecht. Gerne nehmen wir detaillierte Angebote (Art, Grösse, Lage, Mietdauer) unter sachspenden@neftenbach.ch entgegen. Übrigens, auch kostenlose Angebote bspw. für eine Zwischennutzung nehmen wir gerne entgegen.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 16. März 2023.
Zur Ausstattung der Wohnungen von geflüchteten Menschen suchen wir guterhaltene:
Möbel
Geschirr
Besteck
Haushaltsgeräte (Staubsauger, Bügeleisen usw.)
Küchengeräte (Mixer usw.)
saubere Hand- und Badetücher
Leintücher und Bettanzüge
Gerne nehmen wir Ihre Angebote, mit Fotos, über sachspenden@neftenbach.ch entgegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Spenden nicht einfach vorbeigebracht werden können.
Direktabgaben nehmen wir gerne am Samstag, den 15. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung während der ausserordentlichen Öffnungszeit von 9 bis 12 Uhr in Empfang.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 16. März 2023.
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 der ev.-ref. Kirchenpflege liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:
Mitglied
Elsenberger Bettina, geboren 1964, Hausfrau, Mühleweg 22, 8413 Neftenbach, FDP, neu
Die Urnenwahl wird am 18. Juni 2023 durchgeführt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung wird ein gedruckter Wahlzettel verwendet.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 17. März 2023.
Kommunale Abstimmung 12. März 2023
Resultat der kommunalen Abstimmung: Gestaltungsplan Gärtnerei Meier AG
Dokument: GP Gärtnerei Meier, Protokoll Abstimmung.pdf (pdf, 305.2 kB)
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 12. März 2023.
22. März 2023 (8 bis 11.30 Uhr)
Ort: Hauptsammelstelle Teggenberg (beim Forstgebäude), Teggenbergstrasse, 8413 Neftenbach
Welche Sonderabfälle nimmt das Sonderabfallmobil entgegen?
Sonderabfälle aus Haushalten bis maximal 20 Kilogramm pro Person und Jahr können gratis beim Sonderabfallmobil abgegeben werden:
Farben, Lacke, Klebstoffe
Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
Medikamente, Quecksilber, -thermometer
Pflanzen- und Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
Spraydosen, Druckgaspatronen
Unbekanntes und Stoffe mit einer Giftklasse oder einem Gefahrensymbol
Welche Sonderabfälle können über den Handel retourniert werden?
Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können - unabhängig von einem Neukauf - gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach aus dem «Neftebacher» vom März 2023.
Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die nächste ordentliche Gemeindeversammlung am Mittwoch, 31. Mai 2023, die Traktandenliste festgelegt. Es soll folgendes Geschäft behandelt werden:
Abnahme Jahresrechnung 2022
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 6. März 2023.
Der Gemeinderat hat 22 Grundsteuerfälle veranlagt mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Laufenden Rechnung der Gemeinde von CHF 436'312.50. Für das laufende Jahr sind netto Grundsteuererträge von 1’400‘000 Franken budgetiert.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 6. März 2023.
Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Neftenbach unangemeldet kontrolliert.
Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Martin Sager die periodischen Kontrollen durch. Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 2. März 2023.
Am 23. Februar hat die Gemeinde Neftenbach die neueste Ausgabe des monatlich erscheinenden Mitteilungsblatts «De Neftebacher» veröffentlicht. Hier gelangen Sie zur elektronischen Version.
Wasserqualität
Die Wasserqualität der Wasserversorgung Neftenbach wird mit rund 55 Proben über das Jahr verteilt geprüft. Sämtliche Proben entsprachen den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.
Das Quellwasser wird zudem vor dem jeweiligen Reservoir mit einer UV-Anlage bestrahlt. Die Trinkwasserqualität kann somit auch bei Starkniederschlägen durchgehend garantiert werden.
Diese Informationspflicht beschränkt sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz. Für die Qualität im Hausinnern (ab Wasserzähler) ist der jeweilige Hauseigentümer verantwortlich.
Nachfolgend werden die wichtigsten Aussagen über das Wasserjahr 2022 kurz zusammengefasst. Der vollständige Bericht kann auf der Website der Gemeinde Neftenbach eingesehen werden.
Die Trinkwasser Herkunft setzte sich im Jahr 2022 wie folgt zusammen:
Quellwasser Neftenbach: 183'086 Kubikmeter
Grundwasserpumpwerk Hofstetten Neftenbach: 10'672 Kubikmeter
Stadtwerk Winterthur: 183'305 Kubikmeter
Wasserversorgung Pfungen: 10'481 Kubikmeter
Wasserversorgung Buch am Irchel: 9'515 Kubikmeter
Total Beschaffung: 397'089 Kubikmeter
Unterhalt wird grossgeschrieben
Im Berichtsjahr wurden Total 530 Meter neue Leitungen verlegt oder bestehende ersetzt. 253 Meter davon entfallen auf gemeindeeigene Leitungen. Als Rohrmaterial gelangte im Versorgungsnetz durchwegs Guss mit Umwicklung zur Anwendung. Bei den Quellleitungen und den privaten Hausanschlüssen wurden Kunststoffrohre (Polyethylen HDPE) verbaut. Gesamthaft wurde eine Summe von 477`200 Franken für den Leitungsunterhalt und die Leitungserneuerung ausgegeben.
Neben den ordentlichen Leitungsbauten waren im vergangenen Jahr 13 Leitungsbrüche zu verzeichnen. In sieben Fällen betraf der Leitungsbruch private Hauszuleitungen. Die restlichen Fälle betrafen Hauptleitungen der Wasserversorgung. Gesamthaft dürften der Wasserversorgung durch diese Leitungsbrüche circa 1`779 Kubikmeter Trinkwasser verloren gegangen sein.
Tages-Spitzenwert 2’153 Kubikmeter
Am 7. Juli 2022 wurde mit 2'153 Kubikmetern der höchste Tagesverbrauch gemessen. Der tiefste Tageswert resultierte am 10. Februar 2022 mit 881 Kubikmetern. Traditionell ist der Verbrauch im Februar (Sportferien) am tiefsten und im Juli am höchsten. Trotz stagnierenden Einwohnerzahlen machten sich der trockene Sommer und Herbst beim Verbrauch bemerkbar. Nicht zu unterschätzen ist auch der Mehrverbrauch durch Rückspülungen der Entkalkungsanlagen.
Kosten und Finanzierung
Der Wiederbeschaffungswert der gesamten Anlagenteile der Wasserversorgung Neftenbach beträgt rund 69 Millionen Franken. Der Wasserpreis für einen Kubikmeter Trinkwasser (1'000 Liter) liegt bei 1.80 Franken (ohne Mehrwertsteuer). Zudem ist pro Haus/Wohnung/Betrieb eine Grundgebühr pro Zähler von 130 Franken zu leisten. Die Wassergebühren werden jeweils den Liegenschafteneigentümern in Rechnung gestellt.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach aus dem «Neftebacher» vom März 2023.
Das Verbundfahrplanprojekt der öffentlichen Verkehrsmittel im Zürcher Verkehrsverbund für das Fahrplanjahr 2024 wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen im Kanton Zürich im Verlauf des letzten Jahres erarbeitet.
Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen erfolgt vom 6. bis zum 26. März 2023 im Internet unter www.zvv.ch.
Änderungsbegehren der Bevölkerung sind bis spätestens am Montag, 27. März 2023 schriftlich einzureichen: per Post an das Werksekretariat Neftenbach, Schulstrasse 3, Postfach, 8413 Neftenbach oder per Mail an werke@neftenbach.ch.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach aus dem «Neftebacher» vom März 2023.
Der Gemeinderat Neftenbach hatte am 24. Januar 2022 der Bildung einer gemeinsamen Regionalen Führungsorganisation (RFO) mit den Gemeinden Dättlikon, Neftenbach und Pfungen zugestimmt. Die Gemeinden Dättlikon, Neftenbach und Pfungen beabsichtigen den Betrieb einer gemeinsamen Regionalen Führungsorganisation zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen und stellen die Nachhaltigkeit der Organisation in normalen Lagen sicher. Die Organisation nennt sich «Regionale Führungsorganisation Dättlikon-Neftenbach-Pfungen» (RFO) und beabsichtigt die Zusammenarbeit mittels Zusammenarbeitsvertrag nach § 72 Gemeindegesetz (GG).
Die Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr den Zusammenarbeitsvertrag sowie das Organisationsreglement erarbeitet und legt die Dokumente den Gemeindeexekutiven der Vertragsgemeinden zur Genehmigung vor.
Der im Entwurf vorliegende Zusammenarbeitsvertrag regelt folgende Punkte:
Beteiligte Gemeinden
Art und Umfrage der Aufgaben
Rechtsform und Zusammenarbeit
Rechtsetzungs- und Entscheidungsbefugnisse
Finanzierung und Kostenverteilung
Aufsicht
Beendigung der Zusammenarbeit
Gerichtsstand
Inkraftsetzung
Die Funktion des Chef Führungsorganisation (CRFO) und dessen Stellvertreter wird durch die Sicherheitsvorstände der Vertragsgemeinden im Zweijahresturnus gestellt (Artikel 2 des Vertrages). Die Exekutiven der Vertragsgemeinden wählen in übereinstimmenden Beschlüssen den Chef Führungsorganisation (CRFO) und Chef-Stv. Führungsorganisation (CRFO-Stv.). Der Turnus wird wie folgt zur Genehmigung beantragt:
2023 bis 2026: Neftenbach
2026 bis 2028: Pfungen
2028 bis 2030: Dättlikon
2030 bis 2032: Neftenbach
2032 bis 2034: Pfungen
2034 bis 2036: Dättlikon
usw.
Die Ressortvorstände Sicherheit der drei Vertragsgemeinden bekleiden das Amt des CRFO/ CRFO-Stv. im Turnus, während jeweils zwei Jahren von Juli bis Juni. Der CRFO-Stv. übernimmt in der Regel im Folgeturnus das Amt des CRFO. Der Amtswechsel wird jeweils bis 31. Mai durch die Exekutiven aller drei Vertragsgemeinden bestätigt.
Organistionsreglement
Das im Entwurf vorliegende Organisationsreglement regelt die Details der Zusammenarbeit. Insbesondere werden folgende Punkte festgelegt:
Organisation: Aufgaben, Zuständigkeiten, Funktionen, Organisation und Informationswege, Partnerorganisationen
Führungsstandort
Pflichtenhefte
Ereignisse und Risiken
Literaturnachweis
Mitgeltende Dokumente
Inkraftsetzung
Weitere Vorgabe- und Nachweisdokumente werden im Rahmen der RFO-Arbeit erarbeitet und bilden ebenfalls Bestandteil des Organisationsreglements. Das Organisationsreglement tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Im Übrigen wird auf den Entwurf des Organisationsreglements verwiesen.
Das Organisationsreglement wurde der Kantonspolizei Zürich, Bevölkerungsschutzabteilung (Kantonale Führungsorganisation) im November 2022 zur Stellungnahme eingereicht. Die Rückmeldungen sind in der Arbeitsgruppe thematisiert und ins Reglement eingepflegt worden.
Der Gemeinderat Neftenbach hat den Zusammenarbeitsvertrag und das Organisationsreglement der «Regionalen Führungsorganisation Dättlikon-Neftenbach-Pfungen» genehmigt. Die neue Organisation nimmt den Betrieb am 1. Juli 2023 auf.
RFO Dättlikon-Neftenbach-Pfungen, Wahl Stabschef
Mit der Bildung der Regionalen Führungsorganisation (RFO) Dättlikon – Neftenbach – Pfungen ist die Stelle des Stabchefs zu besetzen. Der Stabschef ist verantwortlich für die Abläufe und Prozesse (Stabsarbeit) innerhalb des Führungsorgans. Er sorgt durch die Führung und Überwachung der Stabsarbeit dafür, dass der Chef RFO den Kopf für die wichtigen Entscheidungen frei hat. Der Stabschef erkennt die wesentlichen Probleme, lanciert Ideen, ordnet Sofortmassnahmen an und trifft Entscheidungen. Der Stabschef sollte Führungserfahrung, vorteilhaft in Rettungs-/Krisenorganisationen haben. Die spezifische Ausbildung wird vorbereitend und im Rahmen der Funktionsausübung sichergestellt. Er ist Verbindungsperson zu den Kantonalen Führungsorganisationen.
Die Wahl obliegt gemäss Organisationsreglement den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden. Die Arbeitsgruppe, welche den Vertrag und das Organisationsreglement erarbeitet haben, hat eine geeignete Person für diese Stelle gesucht. Sie schlägt Florian Färber aus Neftenbach zur Wahl als Stabschef vor. Florian Färber ist seit 1. Januar 2020 Feuerwehrkommandant von Neftenbach. Zuvor war er sechs Jahre Vizekommandant der Feuerwehr Neftenbach. Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Arbeitsgruppe gefolgt und hat Florian Färber als Stabschef gewählt.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 21. Februar 2023.
Unter dem Vorbehalt, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden, erteilt die Gemeinde der Hans Stutz AG, Winterthur, gestützt auf Art. 28 der Polizeiverordnung sowie der Verordnung über den Baulärm, die Bewilligung am
Donnerstag, 23. Februar 2023, ab 7 Uhr durchgehend bis 18 Uhr,
Betonierarbeiten für die Decke im Zusammenhang mit der Baustelle an der Seuzachstrasse 5 vorzunehmen.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 21. Februar 2023.
Infolge weiterer, notwendiger Abklärungen und Verzögerungen beim Vorprojekt zum Ausbau des Nahwärmeverbundes, kann der entsprechende Informationsanlass nicht wie geplant im ersten Quartal 2023 stattfinden. Das beauftragte Unternehmen und die Projektgruppe sind bestrebt, diese Arbeiten möglich schnell abzuschliessen, damit über die Resultate und weiteren Schritte zeitnah informiert werden kann.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 16. Februar 2023.
Die Gemeindeverwaltung Neftenbach und die Sammelstelle Teggenberg bleiben am Fasnachtsmontag, 27. Februar 2023, den ganzen Tag geschlossen.
Wir freuen uns, Sie am Dienstag, 28. Februar 2023, zu den üblichen Öffnungszeiten wieder bedienen zu dürfen.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 13. Februar 2023.
Der Geldverkehr in der Gemeinde muss gemäss Art. 143, Abs. 2 Gemeindegesetz durch eine Prüfstelle kontrolliert werden. Während die Gemeindekasse durch eine externe Firma geprüft wird, werden die kleinen Kassen der Aussenstellen durch die gemeindeeigene Rechnungsprüfungskommission abgestimmt.
Am 2. Dezember 2022 hat die Rechnungsprüfungskommission Neftenbach die Kasse und Abläufe im Jugendtreff INpoint geprüft. Die Prüfung gab dabei zu keinen Beanstandungen Anlass.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 7. Februar 2023.
Die Meteorwasserableitung Im Schili in Aesch führt das Regenwasser aus dem Kirchweg zur Leigenrütistrasse ab. Zusätzlich nimmt die Leitung überschüssiges Quellwasser auf. Dazu kommen noch einige Drainagen, welche in diese Leitungen führen.
Im Jahr 2019 wurde die Meteorwasserableitung im oberen Bereich ersetzt. Bei grösseren Regenereignissen ist das Wasser im anschliessenden Bereich nicht mehr abgeflossen und durch einen Schacht in die Strasse sowie die angrenzenden Felder übergelaufen. Leitungsspülungen blieben erfolglos. Mittels Kanal-TV wurde versucht den Zustand aufzunehmen. Dabei zeigten sich grosse Kalkablagerungen, welche aus dem Quellwasser stammen. Die Behebung der Mängel kann nur durch einen Ersatz der Leitung erfolgen. Die Arbeiten sind rasch möglichst auszuführen, damit die Entwässerung wieder funktioniert.
Für den Leitungsersatz und die Nachführung des Leitungskatasters hat der Gemeinderat einen Kredit von 29'000 Franken exklusive Mehrwertsteuer bewilligt.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 7. Februar 2023.
Ausgewählte Sachgebiete in der Gemeinde müssen gemäss Art. 143, Abs. 2 Gemeindegesetz durch eine externe Prüfstelle kontrolliert werden. Im Rotationsmodus werden die Sachgebiete laufend überprüft. Vom 5. bis 6. Dezember 2022 prüfte die Firma Baumgartner & Wüst GmbH das Gebiet des Gebührenbezugs, Miet- und Pachtzinsen sowie der Hundeverabgabung. Im Bereich der Hundeabgaben gab es einige wenige Unstimmigkeiten.
In der Zwischenzeit wurden Massnahmen ergriffen und auch einige Korrekturen für das Jahr 2022 vorgenommen. Ein Nachbezug von gewährten Reduktionen von 40 Franken pro Jahr für die Jahre 2021 und allenfalls 2022 ist in den wenigen Fällen mit viel Aufwand verbunden und entsprechend unverhältnismässig. Rückforderungen von den nicht korrekten Rückerstattungen sind schwer erklärbar. Auf weitere Massnahmen für die Jahre 2021 und 2022 ist zu verzichten
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Neftenbach vom 7. Februar 2023.