Gerichtsgebühren reduziert
Ein Kläger, der vom Gericht abgewiesen wurde, muss keine 12 000 Franken zahlen. Das entschied das Bundesgericht.
Das Zürcher Handelsgericht hat für wenig Arbeit zu viel verlangt. Das Bundesgericht hat die Gerichtsgebühr von 12 000 Franken für den Urheber einer unbehandelten Klage auf 2000 Franken reduziert und die Entschädigung an die Gegenpartei gleich ganz gestrichen. Der Mann hatte beim Handelsgericht im Juli 2012 gegen eine Bank Klage über 1,2 Millionen Euro erhoben. Das Handelsgericht trat darauf gar nicht erst ein, da er den Gerichtskostenvorschuss von 46 000 Franken nicht aufbringen konnte und sein Gesuch um eine unentgeltliche Prozessführung erfolglos blieb.
Trotzdem auferlegte das Handelsgericht dem Mann eine Gerichtsgebühr in der Höhe von 12 000 Franken. Zudem wurde er verpflichtete, der Bank für ihren Aufwand als Gegenpartei 9000 Franken zu bezahlen. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun teilweise recht gegeben.
Laut den Richtern in Lausanne hat das Handelsgericht praktisch keine Arbeit gehabt. Es sei in der Tat kaum eine andere Konstellation vorstellbar, die einem Gericht noch weniger Arbeit abverlangen könne, als wegen Nichtbezahlung des Vorschusses auf eine Klage gar nicht einzutreten. Der Entscheid betreffend Gerichtskosten sei willkürlich, stossend und die Höhe der geforderten Gebühr schlechterdings nicht mehr vertretbar. Das Bundesgericht hat den Betrag deshalb um 10 000 Franken auf 2000 Franken gekürzt. (sda)
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