Prozess zum Cum-Ex-BetrugGericht sagt: «Staatsanwalt war befangen»
Ein deutscher Anwalt und zwei ehemalige Sarasin-Banker stehen vor Gericht wegen Spionage und Bankgeheimnisverletzung. Nun kommt es für die Anklage zu einer peinlichen Wende.

Beim Cum-Ex-Prozess am Zürcher Obergericht kam es zu einer Überraschung: Das Gericht hat am Mittwochmittag entschieden, den Prozess abzubrechen. Es stellte fest, dass es «einen Anschein von Befangenheit» beim Staatsanwalt gebe. Der Staatsanwalt, der sich ursprünglich mit dem langwierigen Fall befasste, war offenbar voreingenommen – zu Ungunsten der drei Beschuldigten, also dem deutschen Anwalt Eckart Seith und zwei ehemaligen Mitarbeitenden der Bank Sarasin.
Worum geht es beim sogenannten Cum-Ex-Fall? Im Wesentlichen um eine Schlaumeierei, verbunden mit einem handfesten Betrug. Die Schlaumeierei besteht darin, dass spezialisierte Anlagefonds einen Weg gefunden haben, wie sie mit Blitztransaktionen rund um die Dividendenauszahlung die Verrechnungssteuer vermeiden können. Das ist in Deutschland für ausländische Anleger wichtig, weil die Rückzahlung teilweise nicht oder nur unvollständig möglich ist. Doch das genügte findigen Finanzjongleuren nicht, sie erfanden ein System, bei dem es darum ging, die Verrechnungssteuer gleich mehrfach zu erschleichen.