Reinigungsfirma wollte mit einem Hausstaubsauger auf die Baustelle
Der Kanton Zürich hat den Auftrag an eine Reinigungsfirma beim Neubau des Berufsbildungszentrums widerrufen. Die Firma war für die Arbeit ungenügend ausgerüstet.

Wo gebaut wird, fällt Dreck an. Um die Baustelle des Bildungszentrums Horgen (BZZ) zu reinigen, hat der Kanton Zürich deshalb eine Putzfirma mit den Arbeiten beauftragt. Doch diese war den Auftrag schneller los, als ihr wohl lieb ist.
Das ist aussergewöhnlich: Behörden können Aufträge an Private nämlich nur unter äusserst strengen Bedingungen widerrufen und an eine andere Firma weitergeben. Das ist etwa möglich, wenn eine Firma in Konkurs geht oder Angestellte in Schwarzarbeit beschäftigt. Beim BZZ haben jedoch kuriose Vorfälle zum Ausschluss der ursprünglich beauftragten, international tätigen Reinigungsfirma mit Sitz in Basel geführt. Markus Pfanner, Sprecher der Zürcher Baudirektion, erklärt auf Anfrage: «Mehrfach zeigte sich, dass die mitgebrachte Ausrüstung nicht den notwendigen Anforderungen entsprach, um die Arbeiten auf der Baustelle zufriedenstellend auszuführen.»