Jihad-Reisende vor GerichtIS-Prozess vor Zürcher Obergericht ohne die Winterthurer Hauptperson
Am Zürcher Obergericht hat am Montag der Berufungsprozess gegen eine junge IS-Reisende aus Winterthur begonnen, allerdings ohne die Hauptperson.

Die Frau blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Das Verfahren wird nun schriftlich geführt und das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.
Der leere Stuhl war für den Oberjugendanwalt ein weiteres Zeichen dafür, dass die junge Frau diesen Berufungsprozess gar nicht will. «Das spricht Bände. Der Weiterzug ist der Wille ihres Anwaltes, aber nicht ihr eigener.» Er forderte, das Verfahren abzubrechen.
Ihr Verteidiger räumte zwar ein, dass es immer wieder Meinungsumschwünge gegeben habe. Das liege aber an der seelischen Belastung, welcher die junge Frau ausgesetzt sei. Sie ist gemäss seinen Aussagen der Ansicht, dass sie ohnehin keine Chance vor Gericht hat, weil sie Muslima ist. «Aber es braucht eine neue Beurteilung. Die Justiz geht übermässig hart mit IS-Reisenden um.»
Das Gericht entschied schliesslich, den Prozess trotz Meinungsumschwüngen durchzuführen. Der Fall sei zwar nicht ganz eindeutig, doch habe die junge Frau ihrem Anwalt nie den expliziten Auftrag gegeben, die Berufung abzubrechen.
Das Berufungsverfahren wird somit fortgesetzt. Weil die junge Frau zum Zeitpunkt ihrer Syrien-Reise aber noch minderjährig war, gilt das Jugendstrafrecht. Das bedeutet, dass Journalisten am Montag nur bei einem Teil der Befragung hätten dabei sein dürfen. Weil die Hauptperson für die Befragung fehlte, entfiel sogar dieser Teil – und der Anlass war für die Medien schon nach zwei Stunden beendet.
Das Obergericht wird das weitere Verfahren schriftlich führen und das Urteil dann zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls schriftlich publizieren. Eine Urteilseröffnung im Saal wird es nicht geben.
Mutter holte die Geschwister nach Hause
Die junge Frau aus Winterthur war 2014 im Alter von 15 Jahren zusammen mit ihrem 16-jährigen Bruder ins Gebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien gereist. Der Bruder soll dort eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt haben.
Sie selber hat gemäss Anklage den Haushalt gemacht, Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet. Beide Geschwister sollen zudem in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten gestanden sein und versucht haben, Familie und Freunde zum Nachkommen zu überreden.
Ihre verzweifelte Mutter reiste schliesslich nach Syrien und holte die Kinder in die Schweiz zurück. Ein erster Ausreiseversuch scheiterte jedoch im Oktober 2015 an der türkischen Grenze. Erst knapp drei Monate später schaffte es die Mutter mit ihren Kindern zurück nach Zürich, wo am Flughafen bereits die Polizei wartete.
Hilfseinsatz für die Bevölkerung?
Beim Prozess vor dem Winterthurer Jugendgericht im vergangenen Jahr hatten die beiden fast jegliche Aussage verweigert und ihre Reise als harmlosen Hilfseinsatz für die kriegsgebeutelte Bevölkerung dargestellt. Das Gericht glaubte ihnen nicht und verurteilte die beiden wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.
Die junge Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wobei sie während der Untersuchungszeit bereits neun Monate im Gefängnis sass. Zudem sollte sie eine Therapie machen, die sie allerdings nach Erreichen der Volljährigkeit abbrechen wollte. Sie brauche das nicht mehr, begründete sie diesen Entscheid.
Ihr Anwalt zog bis vor Bundesgericht, um einen sofortigen Therapie-Stopp zu erwirken, allerdings vergeblich. Die Lausanner Richter fanden, dass der Fall zuerst vor Obergericht verhandelt werden solle. Dieses solle auch über die Therapie entscheiden.
Neues Strafverfahren gegen den Bruder
Anders als seine Schwester akzeptierte der ein Jahr ältere Bruder das erstinstanzliche Urteil des Winterthurer Gerichtes von Beginn an. Er erhielt elf Monate Freiheitsstrafe bedingt. Während der Untersuchungszeit sass er bereits zehn Monate im Gefängnis.
Von der Ideologie sagte er sich offenbar nicht los: Die Bundesanwaltschaft eröffnete in der Zwischenzeit bereits ein neues Strafverfahren gegen ihn, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.
SDA
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