
Velofahren mit einer Sense ist verboten, auch das Abhalten eines Arbeiters von der Arbeit. Dafür ist es erlaubt, Hunde vor ein Fuhrwerk zu spannen. Das war einmal, vor langer Zeit im Stammertal. Derlei veraltete Verbote gibt es noch immer in den dortigen Polizeiverordnungen. Dass das aber kaum jemanden stört, sondern bestenfalls erheitert, hat schlicht mit der Irrelevanz solcher Artikel zu tun. Denn das übergeordnete Recht regelt das Allermeiste eh schon.
Doch warum zurückblicken in die gute alte, aber längst überholte Zeit? Wieso nicht heute eine Polizeiverordnung von morgen verfassen? Eine Verordnung, die Dinge regelt, die wir uns noch gar nicht vorstellen können. Oder wollen. So ist etwa das Klagen gegen kirchliches Glockengeläut künftig untersagt, weil es als akustisches Kulturgut von nationaler Bedeutung gilt. Wegen Erstickungsgefahr und dem Zahnschadenrisiko ist der König im Dreikönigskuchen verboten. Stattdessen ist jeder Kuchenteil mit einer auszuwählenden Nummer aus veganer Lebensmittelfarbe gekennzeichnet, die mit einem QR-Code hinterlegt und über eine App und so weiter und so komplizierter.
Und noch weiter in der Zukunft ist das Grüssen von Ausserirdischen auf der Strasse verboten. Die extraterrestrischen Wesen sollen sozial so isoliert werden, dass sie einen Abflug machen von der Erde. Zudem wird akute Sandknappheit herrschen, sodass aus dem Quarz im Sand kaum noch Glas hergestellt werden darf. Um dem Glasmangel zu begegnen, haben die zukünftigen Züge keine Fenster mehr. Aber das wäre bereits heute egal. Denn ist Ihnen schon einmal aufgefallen, das kaum noch jemand aus dem Zug schaut, sondern nur noch aufs eigene Smartphone?
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Kolumne Landluft – Jede Zeit hat ihre Verbote
Veraltete Polizeiverordnungen sind von gestern. Höchste Zeit, die absurden Verbote von morgen festzuschreiben.