Massnahmen gegen CoronaKanton Zürich verzichtet vorerst auf Maskenpflicht in den Läden
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren zur Maskenpflicht in Läden hin oder her: Im Kanton Zürich will man momentan auf andere Massnahmen fokussieren.

Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) empfiehlt Kantonen, die mit anhaltend hohen oder steigenden Corona-Fallzahlen beziehungsweise beunruhigenden Entwicklungsprognosen konfrontiert sind, weitergehende Massnahmen: Neben der Ausweispflicht in Clubs sollen dann eine Maskenpflicht in Verkaufsgeschäften sowie eine Obergrenze von 100 Personen in Bars, Clubs und Diskotheken, in denen der Abstand nicht eingehalten und eine Maskenpflicht nicht durchgesetzt werden kann, eingeführt werden.