Kiffen in der Schweiz
Cannabis mit einem THC-Gehalt ab 1 Prozent untersteht dem Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Anbau und Handel sind strafbar. Auch der Anbau zum persönlichen Gebrauch ist verboten. Cannabiskonsum bei Erwachsenen führt seit vergangenem Oktober nicht mehr zu einer Anzeige, sondern wird über das Ordnungsbussensystem geahndet, sofern die Person nicht mehr als 10 Gramm mit sich führt. Bis 1951 war das Kraut in der Schweiz erlaubt und als Medizin gegen Migräne, Asthma und als Beruhigungsmittel geschätzt. 2008 scheiterte die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» deutlich. Sie sollte den Besitz, Erwerb und Anbau von Hanf legalisieren. (por)
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