Kreisschule muss gewählte RPK übernehmen
Pro Gemeinde ein Mitglied: So sollte die künftige Rechnungsprüfungskommission der Kreisschule Flaachtal zusammengesetzt sein. Doch das ist juristisch nicht möglich.
Am 30. März ist auch im Flaachtal Superwahltag. In Berg und Buch am Irchel, Dorf, Flaach und Volken werden Gemeinderäte, RPKs und Kirchenpflegen gewählt – nur keine Schulbehörden. Denn die fünf Primarschulen und die Sek fusionieren auf 2015 zu einer neuen Kreisschule, die jetzigen Schulpflegen dürfen daher bis Ende Jahr im Amt bleiben. Die neue Behörde wird erst im Herbst gewählt. Dennoch wird das Thema Schulfusion auch beim Urnengang Ende März nicht fehlen. Denn der Steuerungsausschuss, der den Zusammenschluss aufgleist, bringt die Gemeindeordnung zur Abstimmung. Viel hat sich gegenüber dem Entwurf, wie er schon vor der Abstimmung im Herbst vorlag, nicht geändert. In einem Punkt musste sich der Ausschuss jedoch dem Gesetz beugen. Dabei geht es um die Zusammensetzung der Rechnungsprüfungskommission. Während der Aufbauphase besteht sie aus je einem Mitglied pro RPK der Politischen Gemeinden und wird unter anderem das erste Budget der Fusionsgemeinde beurteilen. Gerne hätte der Steuerungsausschuss, in dem Vertreter aller sechs alten Schulpflegen sitzen, diese Konstellation beibehalten.
Keine zusammengewürfelte Behörde
«Wir wollten die Kreisschule so gut wie möglich in den RPKs verankern», sagt Daniel Heuer, Schulpräsident von Flaach und Leiter des Ausschusses. Immerhin wird die künftige Kreisschule ein 10-Millionen-Budget verwalten und damit das grösste aller Gemeinwesen im Tal. Zum Vergleich: Flaach rechnet für 2014 mit einem Aufwand von rund sechs Millionen Franken.Doch die Idee erwies sich als nicht realisierbar. Grund ist ein Passus im Gemeindegesetz, der detailliert regelt, wie die RPK einer Kreisschule bestellt werden muss. Demnach erklärt die Gemeindeversammlung zu Beginn jeder Amtsperiode die RPK einer Politischen Gemeinde für zuständig, und die Kommissionen wechseln sich im Turnus ab. Eine zusammengewürfelte Behörde ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Schwellen erhöht
Zur elfköpfigen Schulpflege heisst es in der Gemeindeordnung, «nach Möglichkeit» sollten alle Gemeinden vertreten sein. Eine griffigere Formulierung, sodass jede Gemeinde zwei Sitze auf sicher hätte, wäre juristisch nicht haltbar. Die Finanzkompetenzen der Schulpflege werden deutlich grösser. So darf sie etwa einmalige nicht budgetierte Ausgaben von 100?000 Franken bewilligen (bis zu 200?000 Franken jährlich). Damit liegt sie im Bereich ähnlicher Schulen wie die Sek Andelfingen, die Kreisschule Unteres Rafzerfeld oder Bonstetten. Die Gemeindeversammlung bewilligt Investitionen von 200?000 bis 2 Millionen Franken; teurere Geschäfte kommen an die Urne.
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