Abgaben bei UmzonungenLandbesitzer werden unterschiedlich stark zur Kasse gebeten
Wer bei Umzonungen Gewinn macht, muss ab 2021 seiner Gemeinde Abgaben bezahlen. Winterthur verlangt das Maximum, Elsau legt sich in der Mitte fest.

Ab 2021 können Gemeinden festhalten, welche Abgaben Landbesitzer entrichten müssen, wenn ihr Grundstück durch eine Auf- oder Umzonung an Wert gewinnt. Bisher wurden diese Fälle meist mit städtebaulichen Verträgen geregelt. Sprich: Ein Landbesitzer plante eine Grossüberbauung und ersuchte darum, sein Grundstück von der Gewerbe- in eine Wohnzone umzonen zu lassen. Die Gemeinde kam ihm entgegen, verlangte im Gegenzug jedoch zum Beispiel den Bau eines Kindergartens auf Kosten der Bauherrschaft.