Nachtarbeit: die wichtigsten Regeln
Nacht- und Sonntagsarbeit ist in der Schweiz zwar grundsätzlich nicht erlaubt, sie kann aber bewilligt werden, wenn ein Unternehmen wirtschaftliche oder technische Bedürfnisse dafür geltend machen kann. Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die regelmässig wiederkehrend nachts arbeiten, zusätzliche Freizeit im Umfang von 10 Prozent der Nachtarbeit erhalten. Arbeitnehmer, die nur vorübergehend Nachtarbeit leisten, erhalten dafür einen Lohnzuschlag von 25 Prozent. Diese gesetzlichen Vorgaben gelten als Minimum. Je nach Branche und einem allfällig gültigen Gesamtarbeitsvertrag sind Regelungen vorgesehen, die darüber hinausgehen.
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