Ausserdem im Rat
Prämienverbilligung direktEinheitliche Berufsausübung
Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Zusatzleistungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in erster Lesung durchberaten. Die Sozialversicherungsanstalt wird verpflichtet, die Prämienverbilligung direkt an die Krankenversicherer auszubezahlen. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes zur nichtärztlichen Psychotherapie wurde in erster Lesung durchberaten. Die Revision ist notwendig, weil der Bund die Berufsausübung der Psychotherapie einheitlich geregelt hat. (sda)
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