Gegen störende Werbeanrufe
BERN. Werbeanrufe sind bei Personen verboten, die ihren Telefonbucheintrag mit einem Stern versehen haben. Das auf April revidierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb greift nicht: 4000 Beschwerden gingen bei Konsumentenschützern ein.
Am 1. April dieses Jahres trat das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Unter anderem Werbeanrufe trotz Sterneintrag, undurchsichtige Verkaufsangebote im Internet und Schein-Branchenbucheinträge sind verboten worden. Insgesamt 5000 Beschwerden haben Kundinnen und Kunden bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und deren Partnerorganisationen aus dem Tessin und der Romandie seither eingereicht. Der Grossteil der Beschwerden – rund 4000 – betrifft die Missachtung des Sterneintrags: Personen, die ihre Telefonnummer für Werbeanrufe sperren liessen, erhielten dennoch unerwünschte Angebote. Meistens handelte es sich laut SKS um Krankenkassenvermittler, die auf hartnäckige Art versuchten, Konsumenten zum Abschluss neuer Versicherungsverträge zu überreden. 50 Klagen sind hängig Mit dem revidierten Gesetz haben Bund und Konsumentenschutzorganisationen das Recht, Klage einzureichen. Wie Geschäftsleiterin Sara Stalder gestern an einer Medienkonferenz erklärte, hat die SKS in rund 50 Fällen Klage erhoben. Ergebnisse liegen aber noch keine vor, die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes 11 Klagen eingereicht und 34 Unternehmen abgemahnt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Der Bund, kritisiert Sara Stalder, stehe auf die Bremse. Er gehe gegen die unlauteren Praktiken zu wenig entschlossen vor. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen aus allen drei Landesteilen will deshalb auch im kommenden Jahr weitere Strafanzeigen einreichen: «Trotz Gesetzesrevision bestehen bestimmte Geschäftspraktiken weiter und machen den Konsumenten das Leben schwer.» Die Stiftung für Konsumentenschutz hofft, dass allfällige ausgesprochene Bussen abschreckende Wirkung entfalten werden. Wie die Vertreter der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen gestern an ihrem Rück- und Ausblick auf ihre Tätigkeiten weiter erklärten, werden sie 2013 auch den Kampf gegen missbräuchliche «Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)» verstärkt aufnehmen. Mit der Gesetzesrevision gilt das Kleingedruckte in Verträgen neu als missbräuchlich, wenn es in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsieht. Oder, einfach ausgedrückt: Wer im Internet eine Kaffeemaschine kauft, muss nicht damit rechnen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klein versteckt zusätzlich auch noch eine Abnahmeverpflichtung für Kaffee oder ein teurer Wartungsvertrag enthalten ist. Die Konsumentenschutzorganisationen aus den drei Landesteilen haben bereits das Kleingedruckte geprüft, das 70 verschiedene Unternehmen in ihren Verträgen mit Kunden festhalten. Mehrere Klauseln haben sie dabei gerügt. «Leider haben bislang nur wenige Firmen ihre AGB freiwillig geändert», hält die SKS fest. Sara Stalder kündigte gestern deshalb «eine Musterklage gegen einen besonders stossenden Missbrauch» an. Kampf gegen Desserts-Spots 2013 wollen die Konsumentenschutzorganisationen zudem das Problem der weggeworfenen Lebensmittel aufgreifen (siehe Box rechts) und sich gegen TV-Werbungen für ungesunde Lebensmittel einsetzen. Denn Übergewicht bei Kindern sei ein besorgniserregendes Problem, hält die Allianz in einer Pressemitteilung fest. Spots für Fastfood oder Süssigkeiten sollen im Rahmen einer freiwilligen Verzichtserklärung im Umfeld von Kindersendungen eingeschränkt werden. Einige Lebensmittelproduzenten haben diese unterzeichnet. «Falls die freiwilligen Massnahmen nicht zu einer Verbesserung führen, muss über eine allfällige gesetzliche Regelung diskutiert werden», glaubt die Allianz der Organisationen.
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