Sexsalons und die BZO
Für kleine Sexsalons gibt es in der Stadt Zürich keine Sonderbehandlung. Der Stadtrat verzichtet auf eine von verschiedenen Seiten geforderte Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO), wie er gestern mitteilte. Es genüge, wenn die bestehende BZO weiterhin «mit Augenmass» angewandt werde. Salonprostitution soll auch künftig nur dort ausgeübt werden dürfen, wo der Wohnanteil unter 50 Prozent liegt. sda
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