Stadt darf höhere Parkgebühren verlangen
660 Franken pro Jahr für das Dauerparkieren seien «nicht unangemessen», findet der Bezirksrat. Bis das Verdikt rechtskräftig ist, kann die Stadt die Preise noch nicht erhöhen.
Wer sein Auto nachtsüber auf der Strasse oder auf Parkplätzen stehen lässt, muss dafür bezahlen. 420 Franken jährlich kostet dies in Winterthur aktuell, nach dem Willen des Stadtrats sollen es bald 660 Franken sein. Für Lastwagen kostet das «nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund», so der amtliche Begriff, heute 720 Franken, in Zukunft sollen es 1080 Franken sein. Gegen die im April verfügte Gebührenerhöhung regte sich kaum politischer Widerstand – sogar die SVP ist dafür. Dennoch gingen zwei Rekurse beim Bezirksrat ein, welcher die Gemeinden beaufsichtigt. Die Kritiker finden, der Aufschlag sei unbegründet – es gehe offensichtlich nur darum, die Stadtkasse zu füllen. Zudem hätte die Stadt die neuen Tarife ihrer Meinung nach vom Preisüberwacher absegnen lassen sollen, was nicht geschah. Der Bezirksrat aber teilt vollumfänglich die Ansicht der Stadt. Er hat die beiden Rekurse abgewiesen, wie er gestern mitteilte. Das Verdikt ist indessen noch nicht rechtskräftig; die Rekurrenten haben 30 Tage lang Zeit, ihre Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Solange darf die Stadt die Tarife noch nicht erhöhen. Wegen der Verzögerung ergeben sich Einnahmeausfälle von mindestens 600 000 Franken. In der Stadt gibt es knapp 4500 zahlungspflichtige Dauerparkierer. Parkplätze dürfen mehr Geld einbringen, als sie kosten Der Bezirksrat führt drei Gründe an, warum die Erhöhung der Gebühren rechtmässig sei: •Die geforderte und von der Stadt unterlassene Einschaltung des Preisüberwachers ist laut Bezirksrat nicht nötig. Weil die Parkierer ihr Auto auch auf Privatgrund abstellen könnten, könne man nicht von einer marktbeherrschenden Stellung der Stadt sprechen. •Parkiergebühren sind nicht an das Kostendeckungsprinzip gebunden – sie dürfen der Stadt mehr Geld einbringen, als sie sie kosten. Stadträtin Barbara Günthard (FDP) hatte erklärt, sie erhoffe sich von der Preiserhöhung auch eine Lenkungswirkung. Wenn das Parkieren teurer ist, so die Überlegung, nutzt manch einer lieber einen privaten Parkplatz, was dazu führt, dass bei der Suche nach einem städtischen Parkplatz weniger Suchverkehr entsteht. Eine solche Lenkung, urteilt der Bezirksrat, ist im vorliegenden Fall zulässig. •Obwohl die Stadt mehr einnehmen darf, als sie ausgibt, dürfen die Gebühren nicht beliebig hoch sein. Die Tarife müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert stehen (Äquivalenzprinzip). Dies sei hier gegeben, heisst es. Das Auto eine Nacht lang zu parkieren, kostet weniger als zwei Franken: «Es ist ersichtlich», schreibt der Bezirksrat, «dass dies kein unangemessener Preis ist, sondern sich im Rahmen eines vernünftigen Verhältnisses zur staatlichen Leistung bewegt.» Die Stadt Winterthur verlangt aber vergleichsweise hohe Tarife. Die Gebührenerhebung erfolgt per Selbstdeklaration. Um Missbrauch zu verhindern, macht die Polizei Kontrollfahrten. Lenker, deren Autonummer dreimal innert fünf Wochen notiert wird, erhalten einen Einzahlungsschein mit der Jahresgebühr nach Hause geschickt.
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