Urteil erheblich nach oben korrigiert
Mit 192 Kilometern pro Stunde ist ein junger Autofahrer über die A1 bei Wiesendangen gerast. Das Obergericht hat nun in zweiter Instanz die Strafe deutlich verschärft.
Die Vorwürfe der Anklage waren auch vor Obergericht nicht bestritten. Demnach fuhr der heute 22-jährige Anlagebauer aus der Region in der Nacht auf den 20. August 2012 mit einem Personenwagen von Winterthur Richtung St. Gallen über die Autobahn. Auf der Höhe von Wiesendangen wurde er kurz vor zwei Uhr auf der Höhe von Wiesendangen mit 192 Kilometern pro Stunde von einer Radarfalle der Polizei erfasst. «Meine Tante hatte sich gemeldet und erklärt, dass es ihr nicht gut gehe», rechtfertigte sich der Beschuldigte. Bereits das Bezirksgericht Winterthur kaufte dem Raser den vermeintlich entlastenden Notstand nicht ab. So sei er nach dem Aufblitzen des Radarkastens nachweislich noch rund eineinhalb Stunden in der Gegend herumgefahren. «Dies lässt vermuten, dass der Eindruck des Blitzes grösser war als die Sorge um seine kranke Tante», schrieb die Winterthurer Einzelrichterin, welche den jungen Mann im letzten März wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu 70 Franken sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilte. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, weshalb sie das Urteil anfocht. «Rücksichtslos und skrupellos» Die Staatsanwältin lastete dem Lenker ein «rücksichtsloses und skrupelloses» Verhalten an. Seinen bis dahin makellosen automobilistischen Leumund liess sie nicht gelten, weil er erst zwei Monate zuvor die Fahrprüfung bestanden hatte. Sie verlangte eine Erhöhung der Sanktion auf eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 70 Franken, verbunden mit einer Busse von 3300 Franken. Die Geschichte mit der Tante bezeichnete sie als unwahre Schutzbehauptung. Der Verteidiger forderte dagegen die Bestätigung des Winterthurer Entscheides. Wegen des Blitzes habe sich sein erschrockener Mandant massiv verfahren und sei deshalb später bei seiner Tante eingetroffen. Die Oberrichter folgten mehrheitlich der Anklage und verschärften das Winterthurer Urteil erheblich: Sie setzten neu eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 50 Franken fest, verbunden mit einer Busse von 2500 Franken. Zudem soll der Mann die Verfahrenskosten von 4700 Franken tragen. Der Gerichtsvorsitzende sprach von einer sehr gefährlichen Angelegenheit. Der Beschuldigte habe mit seiner Fahrweise Todesgefahr geschaffen. (ait)
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