Vaters Erbe betrügerisch bezogen
Ein Verkäufer aus Winterthur hat zuerst das Erbe seines Vaters ausgeschlagen und danach dennoch rund 9000 Franken aus dem Nachlass bezogen. Das ist auch laut Obergericht Betrug.
Mit seinem nun eröffneten Entscheid hat das Zürcher Obergericht einen heute 60-jährigen Verkäufer und Makler aus Winterthur wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Das Bezirksgericht Winterthur hatte im letzten Januar die gleiche Sanktion infolge eines anderen Schuldspruchs wegen Nötigung noch unbedingt ausgefällt. Allerdings kommt es für den Beschuldigten trotz der Bewährungschance finanziell nicht besser. So muss der erneut unterlegene Winterthurer die Kosten des Obergerichts in der Höhe von 3000 Franken tragen. Mit dem Urteil sind auch die Oberrichter den Darstellungen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gefolgt.
Der Vater hatte noch Schulden
Die Vorwürfe gehen auf den Januar 2005 zurück. Damals war der betagte Vater des Beschuldigten verstorben. Worauf der Verkäufer das Erbe ausschlug. Mit der Folge, dass die Gemeinde die letzten Vermögenswerte des Verstorbenen übernommen hätte, um ausstehende Schulden zu bezahlen. Doch dazu kam es nicht. Als im März 2006 das Konkursamt die Beträge übernehmen wollte, griff der Makler ein und bezog auf einer Winterthurer Poststelle aus dem Nachlass die verbliebenen 8893 Franken. Dabei hatte der Beschuldigte die Schalterbeamtin mit einer alten Vollmacht des Vaters getäuscht.
Vergeblich Unschuld beteuert
Vor Obergericht hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert und sein Vorgehen als rechtmässig eingestuft. Zudem zog er über eine deutsche Rentenversicherung her. Diese habe seinem Vater nach dessen Tod noch über ein Jahr lang Gelder ausbezahlt und diese dann plötzlich zurückverlangt. Deshalb habe er den Deutschen den Betrag zurückbezahlt. Eine Quittung für diese Überweisung konnte er dem Gericht allerdings nicht vorweisen.
Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt nicht vor. Allerdings steht ausser Frage, dass auch das Obergericht dem bereits verurteilten und ausserdem vorbestraften Beschuldigten nicht geglaubt hat.
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