Zeit für den Schnitt
Bäume, Hecken und Sträucher halten sich nicht von allein an Grundstücksgrenzen. Wenn sie auf öffentlichen Grund ragen und die Sicht oder gar die Durchfahrt behindern, sollten sie im Interesse der Verkehrssicherheit bis zum 1. November zurückgeschnitten werden. Über dem Trottoir müssen 2,5 Meter frei sein, und über der Strasse müssen Äste bis zur Höhe von 4,5 Metern zurückgeschnitten werden. Wichtig ist auch, dass Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten sichtbar sind. So will es die städtische Polizeiverordnung.
Früher waren die Quartiermeister des Strasseninspektorats dafür zuständig, säumige Hausbesitzer und Abwarte auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen, Äste und Sträucher zu entfernen, die an Strassenrändern und Trottoirs stören. Heute liegt diese Aufgabe bei den Quartierpolizisten. Zu einer Anzeige sei es deswegen noch nie gekommen. Die meisten der Angesprochenen würden sich einsichtig zeigen und zur Schere greifen, sagt Tatjana Schwarz von der Medienstelle der Stadtpolizei. kir
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch