Kolumne TribüneNU7.099/UID: CHE-1044.545.339
Unser Kolumnist telefoniert mit der Sozialversicherungsanstalt, die für die Lohndeklaration eine Direktwahl eingerichtet hat.

Gestatten Sie, dass ich mich vorstelle. Der Titel gibt meinen Vornamen wieder, so heisse ich, jedenfalls bei der SVA. SVA bedeutet nicht etwa Stutz-Verteilungsamt, sondern Sozialversicherungsanstalt, aber das ist, genau genommen, dasselbe. Sie nehmen dir und geben dir nichts dafür. Der technische Ausdruck dafür heisst Umverteilung. Und was heisst NU? Nur Untertan?
Im Gegensatz zu anderen kantonalen Ämtern, die einen Umgangston pflegen, den sich fortschrittliche Hundehalter längst abgewöhnt haben, sind die Normbriefe vom SVA erlesen freundlich. Hier hat ein begabter Nachwuchstexter geübt.
Trauen etwa Sie noch der Post?
Das SVA erinnert mich an die Lohndeklaration für meine unentbehrliche Haushalthilfe. Ich habe das Papier abgeschickt. Aber trauen etwa Sie noch der Post?
Ich wollte einfach sicher sein und rief an. Die «Hotline Lohndeklaration» hatte, kundenfreundlich wie man ja ist, eine Direktwahl eingerichtet. Die spielte eine gefühlte Viertelstunde lang süsse Liftmusik, bis eine raue Männerstimme verkündete, es seien alle Mitarbeitenden besetzt, man habe jetzt keine Zeit und es stehe sowieso alles auch im Internet.
Dieses Setting – Botschaften im therapeutischen Ton und besänftigende Kitschmusik (auch «Muzak» genannt) – wird immer gebräuchlicher, auch in halböffentlichen Bürokratien wie dem Gesundheitswesen. Oder haben Sie schon einmal versucht, Ihren Hausarzt anzurufen? Der gleiche katzfreundliche Ton ab Band mit dem gleichen giftigen Subtext:
Androhung von Verzugszinsen
«Hören Sie diese Nachricht bis zum Schluss! Ihnen muss man ja alles zweimal sagen, Sie Trottel! Unser Telefon wird bedient von 9 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr ... Im Notfall können Sie auch die Nummer 144 anrufen. Oder gleich den städtischen Wasenmeister, isch eus doch so öppis vo egaal ...!
Beim SVA-Brief kommt das Wichtigste am Schluss: «Falls Sie die neue Frist nicht einhalten, senden wir Ihnen eine gebührenpflichtige Mahnung von CHF 60.00. Ausserdem können Verzugszinsen anfallen. Verzugszinsen! Dabei müssten sie den säumigen Zahlern ja noch herausgeben. Auch schon mal etwas von Negativzinsen gehört?
«Bei Unklarheiten bitten wir Sie, sich telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung zu setzen. Können kommt vor machen! Ihr Sesselfurzer bringt ja auch sonst nichts auf die Reihe. Grosse Töne spucken, aber die Leute schon bei der Anmeldung zum Impfen in den endlosen Weiten des Internets hängen lassen ...
Mit gründlichen Füssen
Untertan NU7.099/UID: CHE-1044.545.339
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