«Papi, hol uns ab»
Seit Montag stehen vor dem Bezirksgericht Winterthur zwei Jugendliche, die nach Syrien gereist waren, um den IS zu unterstützen. Sie zeigten keine Einsicht oder Reue.

Selbstbewusst, vielleicht ein wenig zu selbstbewusst, treten Esra* (19) und Vedad* (20) vor die drei Bezirksrichter. Er, die schwarzen Haare in Hipstermanier am Hinterkopf zusammengebunden, dichter, dunkler Bart, schwarzes Trainerjäggli, niedrige Chucks, nackte Fussgelenke. Sie, schwarze Pumps mit Absatz, beiger Blazer, die langen dunkelblonden Haare zum Pferdeschwanz gebunden, manikürte Nägel, Perlohrringe. In der ersten Viertelstunde der Verhandlung geht ihr Blick alle paar Minuten zum Fenster. So, als würde jemand warten, dort draussen.
Bis vor fünf Jahren hatten die Geschwister noch ein ziemlich normales Leben in Winterthur. Sie schrieb gute Noten in der Schule, er machte eine Lehre bei der Stadtverwaltung. Ihre Familie, die 2006 in der Schweiz eingebürgert wurde, ist muslimischen Glaubens, aber nicht streng gläubig, zitierte der Richter aus der Anklageschrift. Es habe daheim auch ab und zu Alkohol gegeben, und man habe einfach die wichtigsten Feiertage gepflegt.
Esra und Vedad sind die jüngeren von vier Geschwistern. Warum sie sich radikalisiert haben, das versuchte ihr Vater, der aus Nordkosovo stammt, zu verstehen, als er Ende Dezember 2014 aus der Türkei zurück in die Schweiz flog und von der Bundespolizei befragt wurde.
Er hatte damals vergeblich versucht, Esra und Vedad zur Rückkehr zu bewegen. Ein Jahr später gelang ihnen beim zweiten Versuch die Flucht. Sie wurden am Flughafen Zürich festgenommen. Sie waren gemeinsam mit ihrer Mutter zurückgekehrt. Sie war im Oktober 2015 in die syrische Stadt Menbij gereist, mit einem grösseren Geldbetrag, und hatte ihre Kinder dort getroffen. Menbij liegt nordwestlich von Raqqa, der «Hauptstadt des Kalifats», und stand zu diesem Zeitpunkt unter der Kontrolle des IS.
«Terror von allen Seiten»
Vor dem Jugendgericht müssen sich Esra und Vedad wegen Verstosses gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und IS und wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verantworten. Vedad wird nicht, wie im Vorfeld teilweise suggeriert, vorgeworfen, an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Konfrontiert mit dem Inhalt der Anklage, verweigert Esra die Aussage. «Ich sage nichts», sagt sie. Oder schüttelt nur den Kopf. Ihr Bruder äussert sich zu wenigen Punkten. «Vieles davon stimmt nicht, aber ich möchte keine Aussage machen», sagt er etwa, als der Richter beschreibt, wie die Geschwister im Dezember 2014 zum Flughafen gelangt sein sollen, mithilfe des Thaibox-Weltmeisters Valdet Gashi und des selbst ernannten Emirs von Winterthur Sandro V.
Vedad stellt sich wie auch in der Untersuchung auf den Standpunkt, er habe Flüchtlingen helfen wollen. Aber als der Richter fragt, wie viele Flüchtlinge denn an ihrem Aufenthaltsort zugegen gewesen seien, sagt Vedad: «Die Menschen waren auf der Flucht vor dem Terror, und der kommt von allen Seiten, nicht nur vom IS, auch von Deutschland, Frankreich, den USA und Russland.» Auf mehrmaliges Nachhaken, wie Vedad denn genau geholfen habe, antwortet er immer nur: «Halt geholfen.»
Esra schweigt vor Gericht weiter. In der Untersuchung hatte sie ausgesagt, sie habe Bilder von verletzten Kindern in Syrien gesehen und sei deshalb mit ihrem Bruder dorthin gereist. Wie sie denn habe helfen wollen ohne medizinische Ausbildung, fragt der Richter. «Ich sage nichts», antwortet sie erneut. Gemäss Untersuchung hat sie jeweils bis um 10 oder 11 geschlafen und dann einer Gruppe Kinder Englisch beigebracht und mit ihnen gespielt bis zum Mittagsgebet. Anschliessend habe sie gekocht.
In der Untersuchung hatten beide ausgesagt, dass sie nicht zum IS gewollt hätten, weil der so brutal sei. Sie hätten in einer «mittleren Gemeinschaft» gelebt, wo man «nichts unter- und nichts übertrieben» habe. Sei dort ein IS-Kämpfer aufgetaucht, habe man ihn «geschlachtet», sagte Vedad in einer Einvernahme. Der Bezirksrichter stellt fest: «Das tönt nicht nach einem gemässigten Regime.»
«Ich war 15»
Der Vorwurf lautet auch: Propaganda. Ein Chat, kurz nach ihrer Ankunft beim IS Ende 2014, belegt, wie Vedad versuchte, den Rest der Familie davon zu überzeugen, ihm und Esra nachzureisen. Er sei im Irak, im Kalifat, und es herrsche Sicherheit wie in der Schweiz, nur nach den Gesetzen Allahs. Wenige Monate später, im April 2015, soll Vedad gemäss Aussagen des Vaters diesen am Telefon gebeten haben: «Papi, hol uns ab.» Warum sie denn ihre Familie überzeugen wollten, ihnen nachzureisen, fragt der Richter. «Sie müssen den Unterschied verstehen», sagt Vedad. «Ich habe dort Menschen geholfen, unser Glaube ist nicht egoistisch, man vernachlässigt sich selbst, um anderen zu helfen. Darin habe ich eine Süsse verspürt. Aber die Situation in Syrien ist sehr gefährlich, und man ist dem Tod sehr nahe.» Ob er denn seine Familie angelogen habe? «Ich weiss es nicht, ich war 15.»
Offen bleibt vor Gericht, ob Esra mit einem IS-Kämpfer verheiratet worden war. Gemäss den Fragen des Richters kann es sein, dass sie ein ehemaliges Vorstandsmitglied der damaligen An'Nur-Moschee in Winterthur geheiratet hatte. Gegen ihn ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen IS-Unterstützung und sexuellen Handlungen mit einem Kind. Er bestreitet die Vorwürfe.
Ein Gefühl dafür, wie die Rückkehrer tatsächlich denken, erlaubt diese Befragung nicht. Vieles bleibt weiter im Dunkeln, insbesondere für die Öffentlichkeit. Für die weitere Verhandlung, die Befragung zu den Personen und die Plädoyers der Verteidiger wird die Presse vom Gericht vor die Tür geschickt. Drei Tage soll der Prozess dauern und das Urteil im Januar bekannt gegeben werden.
*Namen geändert
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch