Entlassung aus Inventar kommt durch
Schützenswerte Gebäude geben oft zu reden. Kommt ein Fall vor Gericht, gewinnt oft der Heimatschutz. Nicht so an der Kyburgstrasse 16 in Ottikon.

Für die Behörden ist die Entlassung eines Gebäudes aus dem Inventar schützenswerter Objekte vielfach ein aufwendiges Unterfangen. Die Entlassung eines Schutzobjekts ruft nicht selten den Heimatschutz auf den Plan – manchmal ist ein Rekurs die Folge. «Es ist jedes Mal eine anspruchsvolle Geschichte», sagt Reinhard Fürst (SVP), Hochbauvorsteher der Stadt Illnau-Effretikon. Anfang dieses Jahrs hat die Stadt die Inventarentlassung des Gebäudes an der Kyburgstrasse 16 in Ottikon kommuniziert. «Der Liegenschaftsbesitzer will das Gebäude renovieren», sagt Fürst.