Aus dem VerwaltungsgerichtSchulgemeinde Flaachtal muss sich an Kosten für Betreuung beteiligen
Die Schulgemeinde Flaachtal wollte einem Paar die ganzen Kosten für die schulergänzende Betreuung ihres Sohnes an der Heilpädagogischen Schule Humlikon aufbürden. Das Gericht sagte Nein.

Die Schulgemeinde Flaachtal muss sich an den Kosten für die Mittwochnachmittagsbetreuung eines fünfjährigen Knaben an der Heilpädagogischen Schule Humlikon beteiligen.
Themenfoto: Peter Würmli
Eltern aus dem Bezirk Andelfingen haben ihren fünfjährigen beeinträchtigten Sohn an der Heilpädagogischen Schule Humlikon für die schulergänzende Betreuung am Mittwochnachmittag angemeldet. An jenen Nachmittagen wollten sie sich intensiver um die beiden älteren Geschwister des Knaben kümmern können. Gleichzeitig könnten die Geschwister so in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen.