Quäl-Eltern vor ObergerichtStaatsanwältin will höhere Strafe – wegen eines Irrtums
Am zweiten Prozesstag gegen die Eltern, die ihre Kinder einsperrten und hungern liessen, stellte die Staatsanwältin einen unüblichen Antrag.

Die Quäl-Eltern sollen 19½ und 15 Jahre ins Gefängnis.
Illustration: Robert Honegger
Eigentlich ist es nicht zulässig, dass die Staatsanwaltschaft vor Obergericht höhere Strafen für die Beschuldigten verlangt als noch vor Bezirksgericht. Trotzdem tat Staatsanwältin Corinne Kauf am Mittwoch genau das. Und zwar im Fall der Quäl-Eltern, die zwei ihrer Kinder ab dem achten und siebten Lebensjahr mehr als vier Jahre lang nachts und teils auch tagsüber im Keller einsperrten und hungern liessen.