Stadtrat könnte Moschee Auflagen machen
Die An'Nur-Moschee steht schon seit geraumer Zeit im Verdacht, für die Radikalisierung von jungen Muslimen verantwortlich zu sein. Rechtsgelehrte weisen jetzt darauf hin, dass die Stadtregierung die Möglichkeit habe, der Moschee-leitung Auflagen zur Zulassung von Imamen zu machen.

Wie weiter im Fall der umstrittenen An'Nur-Moschee in Hegi? Nach den aktuellen Enthüllungen des Journalisten Shams Ul-Haq zu den Machenschaften hinter den Kulissen der Moschee wird der Druck auf deren Leitung erhöht. Die derzeit von der SVP öffentlich geforderte Schliessung der Moschee ist für den St. Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer aber nur im absoluten Ausnahmefall möglich. Und zwar dann, «wenn eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt». Die Stadt habe aber auch die Möglichkeit, der Moscheeleitung sehr konkrete Auflagen zu machen, sagt Schweizer. Dieser Ansicht stimmt auch Strafrechtsprofessor Marc Forster von der Universität St. Gallen zu. «Denkbar wären etwa Meldepflichten zur Zulassung von Predigern oder zu den Finanzierungsquellen.» Und Schweizer ergänzt: «Die Moscheeleitung kann beispielsweise dazu verpflichtet werden, detaillierte Angaben zur Herkunft des Imams zu machen.» Sei die Moscheeleitung nicht bereit, die Auflagen zu erfüllen, so könne dies der Stadtrat mit Bussen sanktionieren.