News aus der Sommersession - +++ Parlament verabschiedet 16 Vorlagen +++ Lämmer brauchen Betäubung bei Schwanz-Kupierung
News aus der Sommersession – +++ Parlament verabschiedet 16 Vorlagen +++ Lämmer brauchen Betäubung bei Schwanz-Kupierung
Die eidgenössischen Räte sind für drei Wochen zur Sommersession zusammengekommen. Wir berichteten laufend.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Sommersession der Räte findet vom 31. Mai bis 18. Juni im Bundeshaus statt.
Neben der Corona-Politik bilden die AHV-Reform, das Tabakproduktegesetz sowie fünf verschiedene Volksinitiativen die Schwerpunkte.
16 Vorlagen haben der National- und der Ständerat am Freitag zum Ende der Sommersession parlamentarisch unter Dach und Fach gebracht. Darunter ist das aktualisierte Covid-19-Gesetz, das unter anderem die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende Jahr verlängert.
Verabschiedet wurden weiter das Bundesgesetz zur Abschaffung der Stempelsteuer sowie das Medienförderungspaket im Umfang von 120 Millionen Franken im Jahr. Gegen diese drei Vorlagen ist bereits ein Referendum angekündigt.
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Lämmern soll der Schwanz nicht mehr ohne Schmerzausschaltung kupiert werden dürfen, selbst vor dem siebten Tag nach der Geburt nicht. Der Nationalrat hat eine Motion von Meret Schneider (Grüne/ZH) mit dieser Forderung stillschweigend angenommen.
Für Schafe bestehe eine Ausnahme vom Kupierverbot bei Nutz- und Haustieren, schrieb Schneider im Vorstoss. Den Tieren werden die Schwänze gekappt, um Verunreinigungen der Wolle am und um den Schwanz und daraus entstehenden Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Eine im Jahr 2013 eingereichte parlamentarische Initiative verlangt eine Haftung des Staates, falls eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht.
Die im Jahr 2018 durchgeführte Vernehmlassung zu einem Vorentwurf hat ergeben, dass das Vorhaben auf fast einhellige Ablehnung stösst. Der Nationalrat kam nun mit 135 zu 53 Stimmen bei einer Enthaltung zum Schluss, dass ein Weiterverfolgen des Projekts aussichtslos ist und schrieb das Geschäft ab. Die SVP wehrte sich erfolglos dagegen.
Der Bundesrat soll die gesetzliche Grundlage für die Schweizer Notrufe prüfen und für eine Weiterentwicklung und Digitalisierung allenfalls anpassen. Ausserdem solle eine Systemführerschaft benannt werden, um die Verantwortlichkeiten zu klären.
Ziel ist es, auch in Zukunft die lückenlose und qualitativ einwandfreie Abwicklung der Notrufe sicherstellen zu können. Der Nationalrat hat sechs gleichlautenden Motionen stillschweigend zugestimmt. Die Vorstösse gehen an den Ständerat.
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Der Nationalrat hat drei Petitionen keine Folge gegeben. Er lehnte weitere Arbeiten zur Schaffung eines nationalen Rahmengesetzes für die Sozialhilfe ab. Nichts wissen wollte er auch von der Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Ebenso keine Mehrheit fand eine Petition für eine Gesetzesänderung des Kinderbetreuungsbonus bei der AHV für geschiedene Eltern.
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Unternehmen sollen in Zukunft auch vollständig digital gegründet werden können. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung stillschweigend angenommen. Die Bürokratie solle abgebaut werden, heisst es im Vorstoss von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (ZH).
Unter anderem wird der Bundesrat beauftragt, die Verbreitung der elektronischen Signatur zu fördern und eine digitale öffentliche Urkunde einzuführen. Die Motion geht an den Ständerat.
Der Nationalrat pocht auf einen besseren Sozialversicherungsschutz für Ehefrauen und -männer, die auf den Bauernbetrieb ihrer Partner oder Partnerinnen mitarbeiten. Er hat dazu stillschweigend eine Motion von Simone de Montmollin (FDP/GE) angenommen. Im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder – meist Frauen – hätten nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte, schrieb de Montmollin.
Eingereicht hatte sie die Motion, nachdem die Räte die Agrarpolitik ab 2022 auf Eis gelegt hatten – mit der Vorlage hätte das Anliegen umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Er gab bereits Mitte Februar bekannt, eine separate Vorlage ausarbeiten zu wollen. Die Motion geht an den Ständerat.
Der Nationalrat will einen Schweizer Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus schaffen. Er hat eine entsprechende Motion von Alfred Heer (SVP/ZH) stillschweigend angenommen. Stimmt auch der Ständerat zu, wird der Bundesrat mit den Arbeiten beauftragt.
Gemäss Motionstext soll der Gedenkort «die Erinnerung wachhalten und durch Vermittlungsarbeit das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaat, insbesondere bei jungen Menschen, stärken». Die Regierung beantragt die Annahme der Motion.
Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Sommersession abgeschlossen. 16 Vorlagen sind parlamentarisch unter Dach und Fach. Verabschiedet wurden:
mit 114 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Nationalrat) und 28 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Ständerat) das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das während sieben Jahren direkte und indirekte Förderungsinstrumente für Medien vorsieht im Umfang von jährlich 120 Millionen Franken;
mit 120 zu 70 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung das Bundesgesetz zur Abschaffung der Stempelsteuer;
mit 174 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das aktualisierte Covid-19-Gesetz, das die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende Jahr verlängert und professionellen und halbprofessionellen Sportclubs mehr Mittel zur Verfügung stellt;
mit 139 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 35 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen Transparenzregeln im Gesetz über die politischen Rechte für Parteispenden, als indirekter Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative;
mit 121 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung der Bundesbeschluss, mit dem die Bundesversammlung Volk und Ständen die Volksinitiative «für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» zur Ablehnung empfiehlt;
mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen Massnahmen zur Kostendämpfung in der Krankenversicherung;
mit 116 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 30 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung der Bundesbeschluss, mit dem die Bundesversammlung Volk und Ständen die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zur Ablehnung empfiehlt;
mit 191 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Bundesbeschluss, mit dem die Bundesversammlung Volk und Ständen die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» zur Ablehnung empfiehlt;
mit 195 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 42 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Bundesbeschluss, mit dem die Bundesversammlung Volk und Ständen die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» zur Ablehnung empfiehlt;
mit 165 zu 28 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen Änderungen im Parlamentsgesetz, mit denen die Differenzbereinigungen bei Motionen neu geregelt werden;
mit 143 zu 53 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, welches die Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben will;
mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das geänderte Verrechnungssteuergesetz, das Too-big-to-fail-Instrumente für weitere fünf Jahre steuerlich befreit;
mit 196 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen Änderungen im Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich, die Fälle von Doppelbesteuerungen zwischen zwei Staaten einvernehmlich beseitigen sollen;
mit 162 zu 27 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das aktualisierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein;
mit 153 zu 34 Stimmen bei 8 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das aktualisierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Malta;
mit 145 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen das aktualisierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Zypern.
Mit Ausnahme der Abstimmungsempfehlungen zu den Volksinitiativen unterstehen die Entscheide dem fakultativen Referendum. Gegen das aktualisierte Covid-19-Gesetz haben Gegnerinnen und Gegner nach der Abstimmungsniederlage vom Sonntag ein weiteres Referendum angekündigt, und zwar gegen die Fassung vom März. Weitere Referenden im Raum stehen gegen die Medienförderung sowie gegen die Abschaffung der Stempelsteuer.
Der Bund soll Massnahmen prüfen, wie das Angebot an Nachtzügen ausgebaut werden könnte. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat einen entsprechenden Vorstoss aus der Mitte-Fraktion überwiesen.
Der Bundesrat soll abklären, wie das Nachtzugangebot attraktiver gemacht und weiter entwickelt werden könnte. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Postulat von Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) mit 123 zu 61 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.

Der Postulant begründete seinen Vorstoss namentlich mit dem Verweis auf andere Länder wie Österreich, die Niederlande oder Schweden, die Nachtzüge staatlich förderten. Sein Prüfungsauftrag sei auch im Lichte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes zu sehen. «Unsere Familie verlässt die Schweiz nur im Nachtzug.»
In der Übersicht soll der Bundesrat aufzeigen, welche Instrumente oder Anreize es bräuchte, um das Nachtzug-Angebot zu verbessern. Klimafondsgelder stehen dafür allerdings nach dem Nein des Stimmvolkes zum CO₂-Gesetz am letzten Sonntag nicht mehr zur Verfügung, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Rat betonte.
Sommaruga: Jetzt nicht alles stoppen
Der Bundesrat verschliesse sich dem Anliegen trotzdem nicht. Nachtzüge seien eine gefragte und attraktive Alternative in der Bevölkerung. Es gehe auch darum, ein Zeichen zu setzen nach dem letzten Sonntag, «dass jetzt nicht alles gestoppt wird».
Die SBB und ihre österreichische Partnerin ÖBB wollen das Angebot im Nachtzugverkehr von sechs auf zehn Linien ausbauen. Geplant sind unter anderen neue Nachtzüge ab der Schweiz nach Amsterdam, Rom und Barcelona.
Alfred Heer (SVP/ZH) wehrte sich im Namen seiner Fraktion vergeblich gegen eine Überweisung des Vorstosses. Der Postulant mache einen «groben Denkfehler» mit seiner Forderung. Sie führe letztlich nur zu mehr Mobilität. Die Fluggesellschaften würden bald nachziehen und die Preise senken. Und CO2 werde auch nicht eingespart, «wenn man mit Kohlenstrom durch Deutschland rattert». Apropos Heer in Bern: Er sorgte für einen Zwischenfall in einem Restaurant in der Nähe des Bundesplatzes.
Der Ständerat will es erleichtern, Berichte von regelmässig erscheinenden Medien mit superprovisorischen Verfügungen zu stoppen. Er hat am Mittwoch bei der Revision der Zivilprozessordnung eine Bestimmung angepasst.

Es ging um die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen gegen Beiträge in periodisch erscheinenden Medien. Heute kann ein Gericht Berichte stoppen, wenn sie für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen können.
Lesen Sie dazu den Kommentar (vom 6. Mai 2021) von Philippe Reichen: Ständeräte spielen den Mächtigen in die Hände.
Weiter darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will neu präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.
«Besonders» gestrichen
Der Ständerat will die Hürde zu einer superprovisorischen Verfügung senken. Auf Antrag der Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) strich er die Umschreibung «besonders». Damit reicht neben den anderen Kriterien neu ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme.
Dass Medienverantwortliche nicht erbaut seien vom Antrag der Mehrheit, sei legitim, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Auf der anderen Seite stünden Rechtsverletzungen und widerrechtliche Angriffe auf Persönlichkeitsrechte. Da das Internet nichts vergesse, liessen sich Fehlinformationen nie mehr beseitigen, ergänzte Daniel Jositsch (SP/ZH).
Beat Rieder (Mitte/VS) ergänzte, eine superprovisorische Verfügung durchzusetzen, sei heute nicht leicht. Im Sinne der Waffengleichheit zwischen Medien und Individuum sei die Anpassung geboten, sagte er. «Ich hätte mir nicht im Traum vorstellen können, dass diese Änderung so viel Staub aufwirbelt.»
Eine Minderheit hätte das Wort «besonders» im Artikel lassen wollen, unterlag aber mit 12 zu 30 Stimmen. Carlo Sommaruga (SP/GE) verglich die Streichung mit dem Mikado-Spiel: Werde ein Stäbchen entfernt, könne das ganze Gebilde einstürzen. Es gebe keinen Rechtfertigungsgrund für die von der Mehrheit gewünschte Anpassung.
Fundierte Diskussion nötig
Eine Asymmetrie zwischen Individuum und Medienkonzern gebe es immer, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Wolle man etwas tun für den Schutz des Individuums, müssten statt der Änderung die Medien in Sachen Wahrheitsgehalt verstärkt zur Verantwortung gezogen werden können.
Es brauche eine fundierte Diskussion zu der Frage anstelle dieser schnellen Änderungen eines Artikels in der Zivilprozessordnung, doppelte Christian Levrat (SP/FR) nach. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte die Streichung ab.
Die revidierte Zivilprozessordnung hiess der Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
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Der Nationalrat will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Er ist am Mittwoch auf eine entsprechende Vorlage eingetreten – gegen den Willen des Bundesrats.
Diese erneuerbaren Energien wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH) möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.
Von einer sogenannten Einmalvergütung profitieren heute erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Klärgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Mit den Änderungen im Energiegesetz, welche die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) erarbeitet hat, sollen fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gefördert werden.
Ungewohnte Geschlossenheit
In der Eintretensdebatte war die Vorlage unbestritten. Für die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz sei es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterstützen, lautete der Tenor.
Geschehe nichts, bestünde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willkürlich würden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalvergütung erhalten, weiterhin gefördert, während für die anderen Technologien ein Förderstopp gelten würde.
Mit dieser Übergangslösung soll laut der Urek-N sichergestellt werden, dass keine Förderlücke entsteht, bis eine umfassendere Reform der Energiegesetzgebung in Kraft tritt. Der Bundesrat plant noch vor der Sommerpause, dem Parlament eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes vorzulegen.
Bundesrat setzt auf eigene Vorlage
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei unbestritten, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. «Wir müssen sicherstellen, dass wir genügend sauberen Strom haben.»
Die Übergangslösung lehnt der Bundesrat aber ab, weil sie nicht ausreiche, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren, sagte Sommaruga. Sie plädierte deshalb für Nichteintreten, verzichtete aber auf eine Abstimmung.
Eine nahtlose Lösung ab 2023 mit der umfassenden Reform des Bundesrats sei «zeitlich illusorisch», sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Deshalb sei es wichtig, Massnahmen zu sichern, bis der Mantelerlass in Kraft trete.
Nun beschäftigt sich der Nationalrat mit den Details der Vorlage.

Die künftige Medienförderung ist nach zähem Ringen unter Dach und Fach. Während sieben Jahren werden die Medien in der Schweiz direkt und indirekt mit 120 Millionen Franken mehr gefördert als bisher. Von den millionenschweren Massnahmen profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen und die Medienausbildung.
Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz mit dem Ständerat bereinigt. Er stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 130 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Für die Gebührenanteile für konzessionierte private Veranstalter gilt demnach eine Bandbreite von 6 bis 8 Prozent. Heute sind es 4 bis 6 Prozent. Der Ständerat war am Dienstag dem Nationalrat gefolgt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag.
Die Medien sollten mit der Bundeshilfe tragfähige Modelle aufbauen können in den kommenden Jahren, betonte Medienministerin Simonetta Sommaruga im Rahmen der zahlreichen Debatten wiederholt. Es bleibe aufwendig, journalistische Inhalte zu produzieren – egal, ob sie in der Zeitung gedruckt oder online gestellt würden. Die Corona-Pandemie habe den Strukturwandel in der Medienbranche weiter beschleunigt.
Grundsätzlichen Widerstand gegen den Ausbau der Medienförderung gab es nur von der SVP. Die neuen Regelungen gelten für sieben Jahre. Nach vier Jahren sollen die Auswirkungen evaluiert werden.
Referendumsdrohung in der Luft
Bei der Beitragsberechtigung für die Aus- und Weiterbildung von Journalisten ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt. Die Zertifikate und Diplome müssen von der Branche anerkannt sein. Die Forderung nach einem Hochschulniveau der Abschlüsse wurde vom Ständerat fallengelassen.
Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten, rund ein Jahr später als ursprünglich geplant. Das letzte Wort zum Ausbau der Medienförderung könnte allerdings das Stimmvolk haben. Der Verein «Freunde der Verfassung» liebäugelt mit dem Referendum gegen die Vorlage. Er sieht die Unabhängigkeit der Medien infrage gestellt, wenn die staatliche Unterstützung immer grösser wird.
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen innerhalb des Schengenraums reisen dürfen. Erlaubt sein sollen laut dem Entscheid des Nationalrats etwa Reisen für die Ausbildung, den Besuch von Familienangehörigen oder Sport- und Kulturanlässe.
Ein absolutes Reiseverbot wollte eine Mehrheit des Nationalrats am Dienstag nicht ins Gesetz schreiben. Gegen den Widerstand von Mitte und SVP hat der Nationalrat mit 105 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, Ausnahmen vorzusehen.
Die Ausnahmen waren ein Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission. Der Vorschlag wurde ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat in der ersten Beratung nicht auf das die Vorlage eingetreten war.

Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Nationalrat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.
Im Parlament ist umstritten, ob für Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-Zertifikats Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen gelten sollen. Während der Nationalrat auf solche Ausnahmen verzichten will, hält der Ständerat daran fest.
Das Parlament hatte die Ausnahmen bei der Beratung des aktualisierten Covid-19-Gesetzes bereits beschlossen, war dann aber auf den Entscheid zurückgekommen.
Der Ständerat möchte die Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nun aufrecht erhalten, für öffentliche Veranstaltungen und Messen. Er entschied dies am Dienstag mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.

Unterstützung für die Kultur
Nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, wie lange die Kultur wegen der Pandemie Unterstützung erhalten soll. Der Ständerat und der Bundesrat möchten die Hilfe Ende 2021 auslaufen lassen. Mit 25 zu 16 Stimmen hielt er am Dienstag an diesem Entscheid fest.
Der Nationalrat möchte sie bis Ende April 2022 ermöglichen. Er ist nun wieder am Zug. Bleibt auch er bei seinen Positionen, muss sich die Einigungskonferenz mit den offenen Fragen befassen.
Der Ständerat ist am Dienstag bei der letzten Differenz zur künftigen Medienförderung in der Schweiz dem Nationalrat gefolgt. Bei den Gebührenanteilen für konzessionierte private Veranstalter schwenkte er auf eine Brandbreite von 6 bis 8 Prozent ein. Am Mittwoch befindet noch der Nationalrat darüber.
Die Zustimmung der grossen Kammer ist jedoch Formsache, da der Ständerat in dieser Frage am Dienstag mit 31 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Lösung des Nationalrats gefolgt ist. Bisher hatte der Ständerat auf einem Gebührenanteil von mindestens 8 Prozent beharrt.
Die künftige Medienförderung ist damit nach zähem Ringen so gut wie unter Dach. Während sieben Jahren werden die Medien in der Schweiz direkt und indirekt mit 120 Millionen Franken mehr gefördert als bisher.
Das Paket umfasst Änderungen im Postgesetz, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sowie ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten, rund ein Jahr später als ursprünglich geplant.
Das letzte Wort zum Ausbau der Medienförderung wird allerdings vermutlich das Stimmvolk haben. Namentlich der Verein «Freunde der Verfassung» prüft das Referendum gegen die Vorlage. Der Verein sieht die Unabhängigkeit der Medien infrage gestellt, wenn die staatliche Unterstützung immer grösser wird.
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Tiefgefrorene Lebensmittel sollen in der Schweiz auch offen verkauft werden. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst den Offenverkauf.
So könne bei der Verpackung gespart werden, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S).
Die Hygieneverordnung zu tiefgefrorenen Lebensmitteln solle deshalb angepasst wird. Der Entscheid zum Offenverkauf von Tiefkühlprodukten fiel im Ständerat ohne Gegenstimme.
Auch der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme. Eingereicht hatte den Vorstoss FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (ZH).
Die EU kennt bei tiefgefrorenen Lebensmitteln kein solches explizites Verbot wie die Schweiz. Die EU-Verordnung regelt nur die Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber den Offenverkauf. Der Vorstoss geht an den Bundesrat.
Seit Ende 2016 sollen kriminelle Ausländer und Ausländerinnen per Gesetz schneller des Landes verwiesen werden. Bei der Umsetzung harzt es aber. Der Nationalrat will nun bei leichten, aber eindeutigen Fällen Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen.
Er hat am Montag einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) mit klaren Mehrheiten zugestimmt. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
Der Vorstoss habe zum Ziel, die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung in mehreren Punkten zu verbessern, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Dafür soll das Strafrecht geändert werden.
Statistisch sei es zwar eine nachweisbare Tatsache, dass in 39 Prozent der beurteilten Fälle auf eine Ausschaffung verzichtet werde. In der Härtefallklausel sei aber nur von einem ausnahmsweisen Verzicht die Rede gewesen. Das habe verständlicherweise zu Diskussionen geführt.
Durchaus verhältnismässige Anwendung
Bei näherem Hinsehen habe sich jedoch gezeigt, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip durchaus angewandt werde. Die höchste Ausschaffungsrate gebe es mit 86 Prozent bei schweren Straftaten, nur 3 Prozent seien es bei leichten Delikten.
Erstens sollen gemäss dem überwiesenen Vorstoss Staatsanwaltschaften mittels Strafbefehlen die Landesverweisung anordnen können, «sofern die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls erfüllt sind», also bei leichten, aber eindeutigen Fällen. Das gälte insbesondere für Personen ohne Aufenthaltsstatus oder «Kriminaltouristen» mit Freiheitsstrafen unter sechs Monaten, heisst es in der schriftlichen Begründung der Motion.
Zweitens soll der alleinige Umstand, dass eine Landesverweisung droht, nicht mehr unbedingt zu einer Verteidigung führen. In eindeutigen Fällen soll künftig eine obligatorische Strafverteidigung ausgeschlossen werden.
Katalog der Straftaten überprüfen
Drittens soll der Katalog der Straftaten überprüft und gegebenenfalls präzisiert werden. Geringfügigere Verstösse und Übertretungen wie Diebstahl sollen ausdrücklich von der obligatorischen Landesverweisung ausgenommen werden, insbesondere wenn sie von jungen Ausländerinnen und Ausländern begangen wurden, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Damit sollen harte Strafen bei «Bagatellfällen» verhindert werden.
Der Nationalrat überwies alle drei Punkte mit 119 zu 66, 118 zu 66 respektive 184 zu 0 Stimmen.
Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten mit einem neuen Bundesgesetz strenger regeln. Bei seiner zweiten Beratung am Montag ist der Ständerat auf den liberaleren Kurs des Nationalrats eingeschwenkt – zum Unmut der Urheber der Tabakwerbeverbotsinitiative.
Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, Massnahmen zur Verringerung des Konsums von Tabakprodukten zu ergreifen – unabhängig davon, ob diese geraucht, erhitzt, geschnupft oder oral eingenommen werden.
Nach der ersten Beratungsrunde der Räte bestanden in verschiedenen zentralen Punkten – etwa bei den Einschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakprodukten – noch grosse Differenzen. Der Ständerat verankerte im Herbst 2019 umfassende Werbeverbote für Tabakprodukte im Gesetz. Der Nationalrat stimmte diesen im vergangenen Dezember nur teilweise zu.
Die bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer bezeichnete die meisten Entscheide des Nationalrats nun als gangbaren Kompromiss. Konkret heisst das: In der Presse und im Internet soll Werbung nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind».
Der Ständerat sah ursprünglich auch für Publikationen vor, «die von Minderjährigen eingesehen werden». Das ging den meisten Vertreterinnen und Vertretern von SVP, FDP und Mitte dann doch zu weit. Mit 25 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Ständerat dem Nationalrat.
Kompromiss gefunden
Einigkeit herrscht auch in den weiteren Punkten des Kernartikels. Beispielsweise soll künftig auch vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden und auf Sportplätzen verboten sein.
Beim Sponsoring setzte sich ebenfalls der Kompromissvorschlag des Nationalrats durch. Sponsoring soll verboten sein für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
Der Ständerat bestätigte weiter den Beschluss des Nationalrats, wonach verkaufsfördernde Massnahmen für elektronische Zigaretten weiterhin möglich sein sollen. Schliesslich soll «die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen» erlaubt bleiben.
Einigen konnten sich die Räte auch darauf, dass auf eine Meldepflicht für Firmen bezüglich ihrer Werbeausgaben verzichtet werden soll. Der Ständerat strich im zweiten Anlauf einen entsprechenden Passus.
Eine Differenz gibt es noch bei der Entscheidkompetenz der Kantone. Geht es nach dem Ständerat, sollen die Kantone jeweils strengere Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsförderungsvorschriften erlassen können. Der Nationalrat will diesen Artikel aus dem Gesetz streichen.
Gegenvorschlag zur Initiative
Die Ratslinke warnte vergeblich vor einer «Verwässerung des Gesetzes». Hans Stöckli (SP/BE) bezeichnete die aktuellen Beschlüsse des Ständerats als «Scheinlösung». Es gehe darum, die Verantwortung gegenüber der Jugend wahrzunehmen. Das sei mit den jüngsten Entscheiden nicht mehr der Fall.
Der Ständerat erklärte das neue Tabakproduktegesetz nun zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Er nahm eine entsprechende Klausel in die Vorlage auf. Das würde es dem Initiativkomitee erlauben, die Initiative zurückzuziehen, sollte das Gesetz in Kraft treten. Mit den jüngsten Beschlüssen dürften die Initianten jedoch weit davon entfernt sein, ihr Volksbegehren zurückzuziehen.

Der Nationalrat hat sich als Erstrat für deutlich höhere Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen. Eine gleichzeitige Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs lehnte er ab. Das Konstrukt hatte an der Urne Schiffbruch erlitten.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 145 zu 32 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Die SVP hatte Nichteintreten verlangt, scheiterte aber mit dem Antrag. Die Gesetzesänderung geht nun in den Ständerat.
Im September 2020 hatte das Stimmvolk die Erhöhung der Kinderabzüge an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war der Vorlage laut Beobachtern der allgemeine Abzug pro Kind, der von 6500 auf 10'000 Franken hätte erhöht werden sollen.
Den allgemeinen Abzug zusätzlich in die Vorlage eingefügt hatte die bürgerliche Mehrheit im Parlament. Kernstück war jedoch die Erhöhung des Steuerabzugs für ein extern betreutes Kind von 10'100 auf 25'000 Franken. Wegen der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges hatte die SP erfolgreich das Referendum ergriffen.
Eine parlamentarische Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) nahm den ursprünglichen Ansatz schon vor der Abstimmung von 2020 auf. Sie mündete schliesslich in den am Montag im Nationalrat diskutierten Gesetzesentwurf. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer soll demnach so angepasst werden, dass für die familienexterne Kinderbetreuung von Kind und Jahr bis zu 25'000 Franken abgezogen werden können, maximal aber die effektiven Betreuungskosten.
SVP: Zwängerei und einseitige Bevorzugung
Marcel Dettling (SVP/SZ) bezeichnete die Vorlage so kurz nach der Abstimmung als «Zwängerei» und einseitige Bevorzugung von Gutverdienenden und beantragte Nichteintreten. Es stimme einfach nicht, dass die Erhöhung der Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung der unbestrittene Teil der Vorlage gewesen seien. Das habe die Nachwahlbefragung deutlich aufgezeigt.
42 Prozent bezahlten gar keine Bundessteuer, die könnten gar nicht entlastet werden, unterstützte Esther Friedli (SVP/SG) für ihre Fraktion diese Sichtweise. Die Vorlage bevorzuge lediglich eine kleine Minderheit von Familien.
Dem hielten die Grünen entgegen, es gehe hier eben gerade nicht um eine generelle Entlastungsvorlage für Familien. Man gehe damit ganz spezifisch das Problem des Fachkräftemangels an, sagte Maja Riniker (Grüne/AG). Ein höherer Abzug für Gutverdienende sei in diesem Fall sinnvoll, um den sogenannten negativen Erwerbsanreiz auszuschalten.
Allerdings versuchte eine bürgerliche Minderheit auch beim neusten Anlauf, gleichzeitig wiederum den allgemeinen Kinderabzug zu erhöhen, von heute 6500 auf 8250 Franken. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) lehnt dies nur relativ knapp ab, mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.

SDA
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