Strafklage wegen Veröffentlichung von Bericht zur HSG-Spesenaffäre
Im Zuge der Spesenaffäre um die Universität St. Gallen publizierte eine Zeitung Einzelheiten aus dem Revisionsbericht – und soll damit das Amtsgeheimnis verletzt haben.

Mit der Veröffentlichung von Einzelheiten aus einem amtlichen Prüfbericht über Spesenbezüge an der Universität St. Gallen (HSG) im «St. Galler Tagblatt» soll das Amtsgeheimnis verletzt worden sein. Die Finanzkontrolle erhebt deshalb Strafklage gegen unbekannt.
Die Strafklage sei am Montag bei der St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht worden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Klage beziehe sich auf die illegale Weitergabe eines Revisionsberichts der Finanzkontrolle. Überprüft wurden Spesenbezüge an den HSG-Instituten im Jahr 2017.
Fragwürdige Spesenbezüge
Das «St. Galler Tagblatt» hatte am 16. Februar Einzelheiten aus dem Bericht publiziert. So sollen Professoren und Mitarbeitende von mehreren Instituten fragwürdige Bezüge von Spesen getätigt haben. Die Spesenaffäre hatte die Universität schon zuvor in die öffentliche Kritik gebracht. Das Thema kam vergangene Woche auch im Kantonsrat zur Sprache.
Der Revisionsbericht sei laut Staatsverwaltungsgesetz nicht öffentlich, die Weitergabe somit verboten, schreibt der Kanton. Mit der Strafklage wolle die Finanzkontrolle «die Vertraulichkeit von Revisionsberichten unterstreichen, damit sie auch in Zukunft ihre Aufsichtspflicht wirksam wahrnehmen kann».
SDA/sep
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