Einbürgerungen im Kanton ZürichSVP will Regeln für roten Pass verschärfen, beisst aber auf Granit
Wer Schweizerin oder Schweizer werden darf, ist umstritten. Voraussichtlich wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.

Seit 2018 gelten neue, verschärfte Bundesvorgaben für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Und sie gelten neu in der ganzen Schweiz. Als Voraussetzung gilt zum Beispiel, dass ein Gesuchsteller die Niederlassungsbewilligung C besitzt. Minimale Wohnsitzdauer ist zehn Jahre.
«Es heisst nicht mehr Daumen hoch oder Daumen runter.»
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) sagte am Montag im Kantonsparlament, seit zwei Leiturteilen des Bundesgerichts im Jahr 2003 sei die Einbürgerung «nicht mehr ein willkürlicher politischer Entscheid», sondern ein Verwaltungsakt. «Es heisst nicht mehr Daumen hoch oder Daumen runter.» Sie hatte vor Umsetzung des neue Rechts genauso wie die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) ausländische Staatspersonen ermutigt, sich einbürgern zu lassen, bevor das härtere Recht in Kraft tritt. Resultat war eine etwas höhere Einbürgerungsquote.