Strafbefehle nach Krawall Urteil nach Besetzung des Rieter-Areals
Im Juni besetzten 14 junge Menschen die alte Klostermühle auf dem Rieter-Areal, unweit des Impfzentrums. Nun wurde einer von ihnen verurteilt.

In den frühen Morgenstunden an einem Freitag Ende Juni kam es auf dem Rieter-Areal zu einer Schlacht zwischen Polizisten und Hausbesetzern. Die Besetzer sollen pyrotechnisches Material gegen die Polizisten geschossen haben, die Ordnungshüter haben mit Gummischrot reagiert.
Beide Seiten veröffentlichten im Nachgang ein Communiqué. Die Stadtpolizei Winterthur schrieb: «Als die Polizistinnen und Polizisten die Personen ansprachen, wurden sie sofort massiv mit Feuerwerkskörpern, unter anderem mit gefährlichen Böllern, angegriffen.»
Ähnlich, wenn auch in umgekehrter Rolle, haben es die Besetzer wahrgenommen. Das Kollektiv Zensur schrieb in einer Mitteilung an die Medien: «Gezielt und ohne jegliche Vorwarnung schoss die Polizei von oben herab mit Gummischrot auf die unten stehenden Besetzerinnen und Besetzer. Als Antwort auf dieses rücksichtslose Vorgehen, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden, haben die Besetzerinnen und Besetzer EINEN Böller in Richtung Himmel gezündet.»
Bei der Auseinandersetzung verletzten sich fünf der Besetzenden, eine musste gemäss Angaben der Stapo zu Abklärungen ins Spital gebracht werden. Die Polizei beklagte eine verletzte Person.
Vorbestrafter Täter
Einer der 14 Besetzer wurde nun per Strafbefehl verurteilt. Ihm werden Hausfriedensbruch und Gewalt oder Drohung gegen Beamte zur Last gelegt. Der einschlägig vorbestrafte 30-jährige Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken (3600 Franken), abzüglich zwei Tage Haft, und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Ein Tag entspricht jeweils einem Tagessatz und wird entsprechend angerechnet.
Zudem muss der junge Mann die Verfahrenskosten von 800 Franken übernehmen. Ebenfalls bezahlen muss der Beschuldigte die Geldstrafe aus einem alten Delikt. Im Jahr 2020 wurde er zu 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken) abzüglich eines Tages Haft verurteilt. Diese Strafe wurde widerrufen und nun für vollziehbar erklärt, weil der Beschuldigte innerhalb der Probezeit erneut straffällig wurde.
Nach der Medienmitteilung reagierte das Kollektiv Zensur nicht mehr auf Anfragen dieser Zeitung.
Zukunft der alten Klostermühle
Die Auseinandersetzung fand bei der alten Klostermühle statt, die zum Rieter-Areal gehört. Gegen Ende 2023 soll der neue Hauptsitz von Rieter fertiggestellt sein. Die ehemalige Klostermühle ist dann eingeklemmt zwischen Neubau und Autobahn. Laut der Winterthurer Stadtarchivarin Marlis Betschart ist das Gebäude bereits im 13. Jahrhundert als Klostermühle bezeugt.
Nach der Säkularisation des Klosters 1525 wurde der Klosterbesitz von einem Zürcher Amtmann verwaltet. Der Kanton Zürich verkaufte die Klostermühle 1833 mit der übrigen Klosteranlage an die Firma Rieter. Es folgten verschiedene grössere Umbauten. Ab 1942 wurde das Gebäude als Lehrlingsheim genutzt. Nach einem weiteren Umbau diente es zuletzt bis Ende 2017 als kantonales Durchgangszentrum für Flüchtlinge.
Gregory von Ballmoos ist Redaktor und arbeitet im Ressort Stadt Winterthur. Er hat die Diplomausbildung am Medienausbildungszentrum (MAZ) absolviert und schreibt hauptsächlich über Sicherheitsthemen.
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