Grossprozess in WinterthurWeshalb das Opfer im Beisein der Medien aussagte
Die Geschädigte im «Loverboy»-Prozess hätte in Abwesenheit der Medien befragt werden sollen. Ihre Rechtsvertreterin wehrte sich dagegen, weil sie eine einseitige Berichterstattung befürchtete.

Zum Winterthurer «Loverboy»-Prozess sind nur akkreditierte Journalisten zugelassen. Das hat das Gericht in einem Beschluss so bestimmt. Der Grund ist, dass die Verfahren teilweise vor dem Jugendgericht verhandelt werden und von Verteidiger- wie auch von Opferseite der Ausschluss der Öffentlichkeit für alle Verfahren beantragt wurde.