Neues Jagdgesetz schützt WildtiereWie Hündeler auf die neue Leinenpflicht im Wald reagieren
Ab Samstag gilt im Wald und 50 Meter davor erstmals eine Leinenpflicht für Hunde. Die Kynologische Gesellschaft Winterthur, die am Waldrand Hundesport betreibt, muss ihr Trainingsgebiet einzäunen.

Was in vielen Kantonen schon gilt, wird nun auch im Kanton Zürich eingeführt: Ab diesem Samstag dürfen Hunde im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes nicht mehr frei herumlaufen. Das neue Jagdgesetz definiert jeweils für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Ausserhalb dieses Zeitraumes können Frauchen und Herrchen selbst entscheiden, ob sie ihren Vierbeiner an die Leine nehmen. Für Jagd-, Rettungs- und Diensthunde gilt die Leinenpflicht beim Einsatz und bei der dafür notwendigen Ausbildung nicht.