Allgemeines Feuerverbot in Winterthur
Der Stadtrat reagiert auf die anhaltende Trockenheit und erlässt per sofort ein allgemeines Feuerverbot. Dies dürfte sich insbesondere auch auf den 1. August auswirken.

Nach einer Lagebeurteilung hat der Stadtrat von Winterthur für das ganze Stadtgebiet per sofort ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Damit reagiert er auf die anhaltende Trockenheit und die damit einhergehende akute Waldbrandgefahr. Das Ausbleiben von Niederschlägen und der starke Wind seit mehreren Wochen haben schweizweit zu einem Austrocknen der Feld-, Wald- und Wiesenflächen geführt.
Winterthur noch strikter als der Kanton
Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, spürt Winterthur die Auswirkungen besonders, da das Stadtgebiet zu zwei Dritteln aus Wald- und Landschaftsflächen bestehe und zudem eine hohe Durchmischung von Grün- und Siedlungsflächen habe.
Die Stadt Winterthur geht nun aber noch weiter. In Winterthur gilt das Verbot nicht nur in Wäldern und in Waldesnähe, sondern auch für das gesamte restliche Gebiet der Stadt.
Demnach sind insbesondere untersagt:
- Alle offenen Feuer im Freien (insbesondere auf Grillplätzen, in Gärten, auf Balkonen oder Terrassen)
- Das Grillieren im Freien mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Das Abbrennen von Feuerwerk (Raketen, Himmelslaternen, Schwärmer, Vulkane, Böller etc.).
Die öffentlichen Grill- und Feuerstellen werden bis heute Abend mit Feuerverbotstafeln ausgestattet. Zudem werden Patrouillen der Stadtpolizei und der Feuerwehr das Einhalten des Feuerverbots überprüfen.
1. August wohl ohne Feuerwerk und Höhenfeuer
Aufgrund der meteorologischen Entwicklung muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation in den nächsten Tagen nicht entschärft. Das allgemeine Feuerverbot gilt demnach bis auf Weiteres und dürfte sich insbesondere auch auf den Nationalfeiertag am 1. August auswirken.
Die Stadt ruft die Bevölkerung dazu auf, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Einsatzzentrale zu melden.
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