Angeschuldigter Anwalt kam nicht zum Prozess
Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt, der nach der Baum-Haus-Affäre von 2011 die Raiffeisenbank geschädigt haben soll, wird vertagt.

Weil der Vorgeladene gestern Morgen nicht am Bezirksgericht erschien, kann der Falls des Winterthurer Rechtsanwalts, der nach der Baum-Haus-Affäre von 2011 die Raiffeisenbank geprellt haben soll, noch nicht abgeschlossen werden.
Dem 46-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, bei der Bezahlung offener Handwerkerrechnungen, mit deren Koordination ihn die Bank beauftragt hatte, Geld für sich selber abgezweigt zu haben. Insgesamt buchte er nach Darstellung des Staatsanwalts 86 500 Franken zu Unrecht ab. In einem anderen Fall soll er Erben sogar um 230 000 Franken geprellt haben.
Offenbar zweigte der Beschuldigte das Geld jeweils ab, um eigene Ausgaben zu decken, namentlich die Mieten und Löhne seiner Anwaltskanzlei (siehe Artikel zum Thema).
Mit der vorgeschlagenen bedingten Haftstrafe von 22 Monaten schien der geständige Angeklagte vorerst einverstanden zu sein. Gestern jedoch hätte er vor Gericht sein Geständnis wiederholen müssen, um wie vorgesehen im abgekürzten Verfahren verurteilt zu werden. Da der Beschuldigte nicht erschien, wiesen die Bezirksrichter den Fall an den Staatsanwalt für ein ordentliches Verfahren zurück.
Verschiebung abgelehnt
Wie am Gericht zu erfahren war, hatte der Angeschuldigte vor dem Prozess sehr kurzfristig ein Verschiebungsgesuch gestellt, welches abgelehnt wurde. Mit einem neuen Prozess ist frühestens in ungefähr drei Monaten, gegebenenfalls auch erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Anders als der Angeklagte fand gestern eine Handvoll Zuschauer den Weg ans Gericht. Ebenfalls anwesend war eine geschädigte Erbin; sie gab an, vom angeklagten Anwalt bisher noch kein Geld erhalten zu haben.
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