Bericht im Kantonsrat liefert neue Denkanstösse zur KSW-Vorlage
Im Kantonsrat kursiert ein neues Grundlagenpapier, das Hintergründe und Risiken zur Auslagerung von Betrieben mit staatlichen Aufgaben aufzeigt. Das dürfte auch die Ratsdebatte zum neuen KSW-Gesetz beeinflussen.

Voraussichtlich Ende September entscheidet der Zürcher Kantonsrat über die KSW-Vorlage, ein neues vier Seiten langes Gesetz mit zehn Paragrafen. Im Kern geht es darum, die Rechtsform des Kantonsspitals Winterthur zu ändern, von einer sogenannt selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons zu einer privatrechtlichen AG. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) will damit den Rollenkonflikt des Kantons als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber auflösen, den dieser heute im freien und umkämpften Gesundheitsmarkt austrägt. Rückendeckung bekam der Regierungsrat kurz vor den Sommerferien von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die das Gesetz beraten hatte: 10:5 Stimmen für die Umwandlung in eine AG. Und dennoch will sie Heinigers Eifer etwas bremsen. Frühestens nach fünf statt nach zwei Jahren soll der Regierungsrat bis zu 49 Prozent seiner KSW-Aktien verkaufen können. Das ist ein politisches Signal, mehr nicht, wie auch der Kommissionspräsident sagt.