Ein Systemfehler führte zum grossen Sozialhilfe-Betrug
Jahrelang blieb bei den Sozialen Diensten ein Betrugsfall in Höhe von über 85 000 Franken liegen. Eine externe Untersuchung offenbart nun Mängel in der Organisation, bisher fehlte ein zentraler Kontrollmechanismus.

Von 2009 bis 2015 hatte eine Winterthurerin unrechtmässig Sozialhilfe bezogen. Obwohl sie zu 100 Prozent als arbeitsunfähig galt, arbeitete die Frau und verheimlichte der Stadt Einkünfte von total über 85 000 Franken.
Der Fall wurde im August vor Gericht verhandelt und dabei zeigte sich, dass die Sozialen Dienste der Stadt den Betrug viel früher hätten bemerken müssen. Eine danach in Auftrag gegebene externe Untersuchung liegt nun vor.
«Es wurden klare, grobe Fehler gemacht»
Auf Nachfrage hat das Sozialdepartement über die Erkenntnisse informiert, das Fazit: In der Fallbearbeitung wurden «klare, mitunter grobe Fehler gemacht».
So vertrauten die zuständigen Sozialberater der Frau offenbar zu sehr, da diese ein «gewinnendes und überzeugendes Auftreten» an den Tag gelegt hatte. Weiter wurden zwingende Abklärungen unterlassen, deutliche Hinweise auf das Erwerbseinkommen der Frau wurden nicht geprüft.
Die Meldung versandete
Es offenbarte sich zudem ein Systemfehler in der Organisation der Sozialen Dienste: Die Revisionsabteilung hatte den mutmasslichen Betrug zwar an die zuständigen Sozialberater gemeldet, doch dort versandete die Meldung. Ein Kontrollmechanismus, der sicherstellt, dass einem strafrechtlich relevanten Tatbestand auf jeden Fall nachgegangen wird, existierte bis anhin nicht.
Der Leiter der Sozialen Dienste kündigt nun eine Vielzahl von Konsequenzen an, dazu gehören unter anderem interne Stellenverschiebungen und personalrechtliche Massnahmen. Jeder Sozialhilfe-Fall wird neu einmal pro Jahr revidiert.
Den ausführlichen Abo+ Artikel über die Versäumnisse bei den städtischen sozialen Diensten lesen Sie hier hier. (Der Landbote)
Erstellt: 08.02.2018, 17:59 Uhr
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