Verschärfte Corona-RegelnZürcher Demoverbot landet vor Gericht
Obwohl der Bundesrat Demonstrationen erlaubt, sind in Zürich Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verboten. Nun muss das Verwaltungsgericht prüfen, ob das rechtmässig ist.

Dieser Tage stehen die Zürcherinnen und Zürcher vor Gelaterias Schlange. An der Seepromenade flanieren Hunderte. Und auf öffentlichen Plätzen trinken grössere Gruppen gemeinsam Bier. Wer aber demonstriert, wird verhaftet, verzeigt oder zumindest weggewiesen.
Diesen Zustand bezeichnete die Stadtzürcher Polizeivorsteherin Karin Rykart im Gemeinderat unlängst als «absurd» (lesen Sie hier mehr dazu). Ihre Polizei müsse jedoch umsetzen, was vom Regierungsrat angeordnet werde: Demonstrationen mit mehr als 15 Personen sind wegen der Corona-Pandemie verboten. Dies, obwohl der Bundesrat Kundgebungen mit dem Verweis auf zentrale Grundrechte explizit erlaubt, solange Masken getragen werden. Neben Zürich kennt in der Schweiz nur Bern eine entsprechende Einschränkung.